Kunst und Geld - ein Thema, dass entweder ausgeblendet oder über-betont oder mit negativen Vorzeichen belegt wird. Kunst und Geld: streiten miteinander, polarisieren, haben angeblich nichts oder zu viel miteinander zu tun.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat im Februar 2019 einen Leitfaden zu den Einfuhrregeln und Sorgfaltspflichten, die durch das Kulturgutschutzgesetz (KGSG) seit August 2016 gelten, herausgegeben.
Seit etwa drei Jahren werden Galerien verstärkt durch die Künstlersozialkasse geprüft. Bei solchen Prüfungen werden nicht nur die buchhalterischen Belege gesichtet, sondern auch die Jahresabschlüsse und relevanten Sachkonten, auf denen die Angaben in der Steuererklärung des jeweiligen Prüfzeitraums (regelmäßig die zurückliegenden 4-5 Jahre) basierten.
Aus dem 2012 beschlagnahmten „milliardenschweren Kunstschatz der Nazis“ entstand eine lange Geschichte mit dürftigem Ergebnis. Die Folgen: eine mit Vehemenz und um ein Dreivierteljahrhundert verspätet geführte Restitutionsdebatte, die Verschärfung des Kulturgutschutzes und die Etablierung des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste (DZK) in Magdeburg.
Im Rahmen des BMWi-Markterschließungsprogramms organisiert foreign markets consulting in Kooperation mit dem BVDG eine Markterkundungs-Reise für kleine und mittlere Unternehmen des Kunstmarkts und angrenzender Bereiche.
Artikel zum Thema digitale Transformation auf dem Kunstmarkt:
"Die Galerie der Zukunft" von Kristian Jarmuschek, ideclarecolors und
„Die Zukunft gehört euch“ von Dr. Annette Doms, kunstSTOFF
Im Rahmen des DFG-Projekts „Galeriepublikationen“ hat die Kunst- und Museumsbibliothek Köln (KMB) die Datenbank "Wiki-Galeriepublikationen" für Galerien des deutschsprachigen Raums online gestellt.
Am 3. Juli fand die diesjährige Mitgliederversammlung des BVDG im ZKR – Schloss Biesdorf statt. An dem wunderbaren Ort in einer Parkanlage und bei schönstem Wetter beteiligten sich trotz der etwas abseitigen Lage rund 80 Mitglieder und Gäste.
Das neue Kulturgutschutzgesetz sieht gemäß § 44 Abs. 1 für den gewerblichen Handel erhöhte Sorgfaltspflichten für vor 1945 entstandene Kunstwerke vor - ungeachtet des wirtschaftlichen Aufwands für den Verkäufer!
Im EU-Binnenverkehr gelten seit dem August 2016 höhere Alters- und Wertgrenzen für die Ausfuhr von Kulturgütern aus Deutschland als in sogen. Drittländer.