Seit etwa drei Jahren werden Galerien verstärkt durch die Künstlersozialkasse geprüft. Bei solchen Prüfungen werden nicht nur die buchhalterischen Belege gesichtet, sondern auch die Jahresabschlüsse und relevanten Sachkonten, auf denen die Angaben in der Steuererklärung des jeweiligen Prüfzeitraums (regelmäßig die zurückliegenden 4-5 Jahre) basierten.