Stellen / Projekte - Nutzungsbedingungen
Nutzungsbedingungen
Bei Nutzung unseres Portals erklären Sie sich mit den hier erklärten Nutzungsbedingungen einverstanden.
Das BVDG-Online-Stellen-/Projekte-Portal dient dem Informationsaustausch. Zu diesem Zweck werden hier direkte Ausschreibungen von Stellen, Projekten und Dienstleistungen sowie Gesuche mit Kunstmarktbezug registriert.
Die Nutzung des Online-Stellenportals ist kostenlos.
Eine Mitgliedschaft im BVDG ist keine Voraussetzung, um auf unserem Portal ein Stellenangebot/ein Projekt oder ein Gesuch zu veröffentlichen. Sie können sowohl als Privatperson als auch für Ihre Firma oder eine öffentliche Institution Angebote bzw. Gesuche einstellen.
Angebote und Gesuche werden eigenverantwortlich von jedem Anbieter/Suchenden selbst in ein Stellen-/Gesucheformular eingegeben. Der BVDG entscheidet nach oberflächlicher Prüfung über die Veröffentlichung oder Nicht-Veröffentlichung. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung.
Bei Ausschreibung eines freiwilligen Praktikums ist ein Hinweis zur Vergütung erforderlich.* (s.u.)
Der BVDG übernimmt in keinem Fall die Einstellung von Anzeigen. Die vom Anbieter/Suchenden selbständig und eigenverantwortlich eingetragenen Daten werden für die Anzeigenzeit von 3 Monaten gespeichert, danach werden sie unwiederrufbar automatisch gelöscht. Sie können jederzeit eine sofortige Löschung Ihrer Anzeige unter post@bvdg.de oder telefonisch T +49 30 263 922 980 verlangen. Geben Sie dazu den Titel der betreffenden Anzeige und das Einstelldatum an.
CHIFFRE-Anzeigen:
Angebote und Gesuche können anonymisiert unter einer Chiffre eingestellt werden.
Dabei werden nur die Inhalte der Stellenbeschreibung, jedoch nicht die Identität/Kontaktdaten des Ausschreibenden veröffentlicht. Der BVDG gibt die eingegebenen, nach außen nicht sichtbaren Identitäts- und Kontaktinformationen in keinem Fall weiter, sondern ermöglicht nur die gewünschte Kontaktaufnahme und den Informationsaustausch zwischen Anbietenden und Suchenden. Der BVDG leitet dafür alle Anfragen bzw. Angebote direkt an den Ausschreiber des Angebots weiter.
!Bitte prüfen Sie VOR dem Absenden einer CHIFFRE-Anzeige, ob beigefügte Anlagen anonymisiert sind!
Interessenten für eine Chiffre-Anzeige kontaktieren den BVDG per Email an post@bvdg.de unter Angabe der Chiffre-Nummer. Der BVDG leitet die Anfragen bzw. Unterlagen von Interessenten ohne eingehende Prüfung an die gewünschte Stelle weiter.
Der BVDG behandelt persönliche Angaben, Dokumente und Unterlagen streng vertraulich, gibt diese ausschließlich an die gewünschte Stelle weiter und speichert diese nur bis zum Abschluss einer gewünschten Weiterleitung; nach erfolgreicher Weiterleitung werden alle an den BVDG gesandten Informationen unbesehen und unwiderrufbar gelöscht.
Der BVDG behält sich vor, Ausschreibungen und Gesuche nicht zu veröffentlichen bzw. kommentarlos von seiner Website zu löschen. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung. Der BVDG übernimmt keine Gewähr für den Inhalt der Einträge.
Die Angebote und Gesuche bleiben nach Veröffentlichung automatisch drei Monate online. Danach werden sie automatisch unwiderrufbar gelöscht.
Wenn Sie eine Aktualisierung oder Korrektur Ihrer Anzeige bzw. die Löschung Ihres Angebots wünschen, wenden Sie sich bitte an die BVDG-Geschäftsstelle unter post@bvdg.de
Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, wenden Sie sich an die BVDG-Geschäftsstelle Email post@bvdg.de oder T. 030 – 263 922 980
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Allgemeine Hinweise
Das seit 2005 aktive Online-Stellenportal des BVDG ist eine Informationsquelle zu den zahlreichen Berufsbildern und Tätigkeitsfeldern im Kunstmarkt und in angrenzenden Bereichen.
Sind Sie auf der Suche nach qualifizierten Mitarbeitern, müssen Sie eine befristete oder Vollzeit-Stelle neu besetzen oder haben Sie einen kurzfristigen Job anzubieten? Sind Sie auf der Suche nach einer Tätigkeit im Kunstmarkt oder nach Mitstreitern bei einem Projekt: der Online-Stellen/Projekte - Markt des BVDG kann Sie hierbei unterstützen. Das Spektrum der Angebote und Gesuche reicht vom Geschäftsführerposten über Dienstleitungen und Praktika bis zur zeitweisen Vermietung/ gemeinsamen Nutzung von Ausstellungsräumen für Projekte etc.
Der Stellen-/ Projekte-Markt des BVDG dient nicht dem Zweck der Vermittlung einer konkreten Stelle. Der BVDG weist nicht die Gelegenheit zum Abschluss von Arbeitsverträgen nach und erhebt keine Gebühren für die Nutzung des Stellenportals.
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*PRAKTIKUM
Aufgrund zahlreicher Nachfragen teilen wir mit:
Bei einem Praktikum handelt es sich um eine zeitlich begrenzte Tätigkeit, die vor, neben oder nach dem Studium bzw. zwischen zwei Ausbildungsabschnitten geleistet wird. Die Vermittlung von beruflichen Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, steht im Vordergrund, nicht der reine Arbeitszweck.
Für Schüler, Auszubildende und Studierende, die ein max. 3-monatiges Praktikum als Teil ihrer Ausbildung, also ein Pflichtpraktikum absolvieren, besteht keine gesetzliche Regelung oder Verpflichtung zur Vergütung, jedoch können die Vertragspartner eine Aufwandsentschädigung für die Zeit des Praktikums vereinbaren.
Im Rahmen von freiwilligen Praktika besteht laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) ein Anspruch auf eine angemessene Vergütung (§§ 26, 17 BBiG), ebenso besteht Anspruch auf Urlaub. Die Vergütung darf geringer sein, als die Vergütung für einen Mitarbeiter in ähnlicher Beschäftigung, da der Praktikant vorrangig als lernende Person beschäftigt ist. (s.a. Mindestlohngesetz § 22). Für die Orientierung, ob ein Anspruch auf Mindestlohn bei einem Praktikum besteht, gibt das BMAS Hinweise: http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn-prakti...
Zu beachten ist: Steht die Erbringung von für den Betrieb des Unternehmens üblichen Arbeitsleistungen im Vordergrund, handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis und es besteht Anspruch auf eine Vergütung gem. § 611 BGB. Der "Praktikant" ist dann Arbeitnehmer und hat alle Rechte und Pflichten eines vergleichbaren Arbeitnehmers. Die Grundsätze des Arbeitsvertragsrechtes sind hier zu beachten.
Auf den Seiten Ihrer regionalen IHK können Sie sich auch zum Thema Praktikum jederzeit aktuell informieren: so z.B. bei der IHK Berlin.
Einen Praxisleitfaden für Unternehmen zu diesem Thema mit Musterverträgen haben z.B. die IHK Frankfurt am Main oder die IHK Berlin mit Praktika in Unternehmen auf ihrer Seite veröffentlicht.
BMAS Infobroschüre "Mindestlohn für Studierende - Fragen und Antworten": https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/mindestlohn-fuer-studierend...
(BVDG, Dezember 2019)