Seit der vernichtenden Entscheidung der Landesfinanzministerien gegen die flächendeckende Anwendung der 30 % Pauschalmarge im deutschen Kunsthandel lotet der BVDG Möglichkeiten aus, um gegen diese Situation vorzugehen.
Durch den am 18.12.2014 veröffentlichten restriktiven Anwendungserlass wird die gesetzlich vorgesehene 30%-Pauschalmarge für Galerien und Kunsthändler de facto unanwendbar gemacht.
Die Finanzminister der Länder haben wieder keinen Anwendungserlass für die seit Juni letzten Jahres veröffentlichten und am 01.01.2014 in Kraft getretenen Steuergesetzesänderungen beschlossen. Der Bund soll nun bei der EU-Kommission prüfen lassen, ob die 30%-Pauschalmarge nach französischem Modell mit europäischem Recht konform ist.
Ein Rückblick auf die ART COLOGNE 2014 mit einer Auswahl an Pressestimmen, Impressionen von der ART COLOGNE-Preisverleihung und dem NEW POSITIONS get-together sowie aktuellen Meldungen zur Mehrwertsteuer anlässlich der Messe.
Die beiden wichtigsten Künstlerverbände und der Deutsche Kunstrat - dem auch der Deutsche Museumsbund angehört - plädieren für eine baldige, kunstmarktfreundliche Anwendung der 30%-Pauschalmarge.
In der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags kritisierte Grütters die Blockade des neuen Besteuerungssystems im Kunsthandel durch die Finanzminister der Länder.
Um die Möglichkeit der Differenzbesteuerung nutzen zu können, müssen sich Galerien fristgerecht - das heißt mit der ersten Umsatzsteuer-Voranmeldung - bei Ihrem Finanzamt anmelden. Alle nötigen Informationen hierzu haben wir in diesem Artikel zusammengefasst.
Uns erreichen täglich zahlreiche Anfragen zu den neuen Umsatzsteuerregelungen im Kunsthandel ab 01.01.2014. Hier haben wir für Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengestellt.
Politik & Kultur stellt 14 Fragen an Kristian Jarmuschek, Vorsitzender des BVDG, und Frank Simon-Ritz, Vorsitzender des Deutschen Bibliotheksverbandes, zu den kulturpolitischen Zielstellungen der Verbände sowie zu persönlichen Ansichten