Auf der diesjährigen art karlsruhe lohnt es sich wieder, genau hinzuschauen: re:discover zeigt bislang unzureichend gewürdigte künstlerische Positionen.
Unter diesem Titel erschien der nachfolgende, überarbeitete Beitrag von Birgit Maria Sturm am 26. November 2024 in WELTKUNST INSIDER, dem online Briefing für die Kunstbranche.
Der "Entwurf eines Gesetzes zur erleichterten Durchsetzung der Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut" – kurz: NS-Raubkunstgesetz – wurde 2024 drei Mal in Ausschüssen des Deutschen Bundestages debattiert. Zu Wort kamen Beamte der federführenden Ministerien (Kultur und Justiz), Abgeordnete und Sachverständige. Der Gesetzentwurf wurde als vollkommen unzulänglich abgelehnt. Ein Kommentar von Birgit Maria Sturm.
Nach Jahren des unermüdlichen Dranbleibens haben wir es endlich erreicht: Ab dem 1. Januar 2025 gilt für Galerien und Kunsthandel wieder der ermäßigte Mehrwertsteuersatz.
Mit großer Trauer erfüllt uns die Nachricht über den Tod von Dr. Christoph Andreas. Mit leidenschaftlichem Engagement setzte er sich für ein marktfreundliches Kulturgutschutzgesetz ein und vertrat den BVDG wann immer nötig bei den Anhörungen der Kulturbeauftragten des Bundes. Seine Galerie J.P. Schneider Kunsthandel hat Frankfurt als Kunsthandelsstandort geprägt. Nicht nur der Kunsthandel wird ihn sehr vermissen.
Die Wiedereinführung der ermäßigten Mehrwertsteuer für Galerien ist möglich. Der Rückblick auf unser langjähriges Engagement in der Sache und der aktuelle Status Quo zeigen, dass sich das Dranbleiben lohnt. Und je mehr wir sind, desto mehr können wir erreichen. Werden Sie Mitglied!
Initiiert von DIE ZEIT, Handelsblatt, Süddeutsche Zeitung, Tagesspiegel, WirtschaftsWoche und Ströer engagieren sich rund 500 Unternehmen, Verbände und gemeinnützige Organisationen in der Kampagne "#Zusammenland - Vielfalt macht uns stark".
Das Kreativ-Transfer Förderprogramm eröffnet den 2. Teil der Ausschreibung 2023 für Galerien. Kleine und mittelständische Galerien können Reisekostenförderung und Förderung von Vorhaben der internationalen Vernetzung beantragen. Bewerbungen sind bis zum 18. Januar 2024 möglich.
Im Sommer fällte der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil, das den Kunsthandel und Sammler betrifft. Kläger war eine Privatperson, die seit Jahrzehnten ein – gutgläubig erworbenes – Bild des Künstlers Andreas Achenbach besitzt.