Die Finanzminister der Länder haben wieder keinen Anwendungserlass für die seit Juni letzten Jahres veröffentlichten und am 01.01.2014 in Kraft getretenen Steuergesetzesänderungen beschlossen. Der Bund soll nun bei der EU-Kommission prüfen lassen, ob die 30%-Pauschalmarge nach französischem Modell mit europäischem Recht konform ist.