25.11.2022 | NEUSTART KULTUR: Zielführende und nachhaltige Hilfsprogramme für Galerien in der Pandemie

Am Freitag, den 11. November 2022 erhielt der BVDG vom Deutschlandfunk ein Dutzend Fragen – oder besser: Behauptungen –, auf die wir fristgerecht am folgenden Montag um 10 Uhr antworteten. Lesen Sie hier die Fragen und unsere Antworten.

Die Fragen bezogen sich auf die Galerienförderungen durch NEUSTART KULTUR, das die ehemalige Kulturstaatsministerin Monika Grütters aufgelegt hatte, um Kulturinstitutionen, Kulturbetriebe und Kulturschaffende in der Pandemie zu unterstützen.

Seit dem 15. November – gezielt am Tag vor der Eröffnung der ART COLOGNE, Deutschlands wichtigster Kunstmesse – sendete der Deutschlandfunk unter dem Titel „Die Kunst des Lobbyierens“ Beiträge über NEUSTART KULTUR und skandalisiert darin die Vergabe von Fördermitteln an Galerien.

Unsere Klarstellungen wurden vom Rechercheteam des öffentlich-rechtlichen Senders leider nicht berücksichtigt. Deshalb haben wir uns entschlossen, unsere faktenorientierten Antworten an den DLF im Sinne der Transparenz auf unsere Website einzustellen. Nachfolgend der gesamte Wortlaut des Schreibens. (BVDG-Antworten sind fett hervorgehoben).

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Im Einzelnen beabsichtigen wir (DLF Kultur; die Red.), sinngemäß Folgendes betreffend Ihren Verband zu berichten und bitten dazu bzw. zu einzelnen Fragen um Ihre Stellungnahme:

Wie interne Dokumente aus dem Haus der BKM zeigen, haben Sie bzw. der BVDG sich bei Kulturstaatsministerin Monika Grütters mehrfach dafür eingesetzt, dass auch Galerien und Kunstmessen im Rahmen von Neustart Kultur gefördert werden.

Ja selbstverständlich! NEUSTART KULTUR wurde als Rettungsanker in einer bisher nie dagewesenen Krise mit unvorhersehbaren Folgen für den gesamten Kulturbereich ersonnen, zu dem Galerien dazugehören. Der BVDG hat seit dem Corona-Ausbruch über die Auswirkungen der Lockdowns, der Messeabsagen, der Reiseverbote und des eingeschränkten Publikumsverkehrs auf die wirtschaftliche Situation der Galerien informiert. Dazu sind von uns u.v.a. einige Beiträge in der Zeitung des Deutschen Kulturrates, der sich für ein umfassendes Hilfsprogramm der gesamten Kulturlandschaft bei der damaligen Kulturstaatsministerin Grütters erfolgreich eingesetzt hatte, erschienen. Siehe anhängende Folie sowie unsere Website, auf der die Artikel eingestellt sind.

Der BVDG hat versucht, auf die Art und die Ausgestaltung der Förderprogramme, die Verteilung der Mittel sowie auf deren Förderbedingungen Einfluss zu nehmen. Er hat versucht, eine Durchführung des Galerieprogramms durch die Stiftung Kunstfonds zu verhindern.

Diese Aussagen sind nicht richtig. Richtig ist: Wir hatten schon frühzeitig die Idee eines spezifischen Galerienförderprogramms. Bereits im Mai 2020 haben wir im Rahmen eines Recovery-Plans diese und weitere Maßnahmen mit Gründen und Zielen formuliert. Das Papier findet sich seither auf unserer Website, siehe hier.

Der BVDG hat die Durchführung durch die Stiftung Kunstfonds von Anfang an begrüßt, weil sie seit vielen Jahren mit hoher Expertise und den notwendigen technischen Voraussetzungen Förderprogramme ausschreibt, durchführt und den Mittelgebern darüber Rechenschaft ablegt. Die Fördergrundsätze wurden von der Stiftung Kunstfonds nach Maßgabe der Anforderungen von Bundesbehörden entwickelt. Der BVDG hatte hierauf keinen Einfluss – auch nicht auf die zur Verfügung gestellten Mittel, die durch die BKM festgesetzt wurden. Deren Höhe – 16 Mio. Euro – wurden von Anbeginn öffentlich beziffert, u.a. auf der Website des Kunstfonds, der BKM und in den Newslettern des BVDG.

In einem Schreiben an die BKM hat ein Galerist aus Ihrem Verband versucht, auf die Besetzung der zuständigen Jury Einfluss zu nehmen. In diesem Zusammenhang wurde dem BKM eine Liste mit geeigneten Kandidaten übersandt und die BKM-Referatsleiterin darum gebeten, die Statuten der Stiftung Kunstfonds, die eigentlich in jeder Jury den Künstlern eine Mehrheit gegenüber Vertretern anderer Interessengruppen (etwa den Galerien) einräumt, “kreativ” zu verhandeln. Wie steht der BVDG zu diesem Vorgehen?

Dieses Schreiben ist dem BVDG nicht bekannt und es ist auch nicht relevant. Die Juroren wurden vom Stiftungsrat des Kunstfonds diskutiert, ernannt und auf dessen Website publiziert. Bei den Juroren handelte es sich überwiegend um bildende Künstler.Innen. Dies entspricht den Statuten des Kunstfonds. Der Jury gehörten auch Galeristen, Kunstkritiker und Museumskuratoren an. Die Vorschläge hierzu kamen ausschließlich von den hierzu berechtigten Mitgliedern des Stiftungsrates des Kunstfonds. Mitglieder des Stiftungsrates sind die Verbände BBK, Deutscher Künstlerbund, BVDG, IGKB, Gedok, ADKV u.a., die jeweils eine Person aus ihrem Vorstand oder der Geschäftsführung stellen. Im Falle des BVDG wird diese ehrenamtliche Tätigkeit von der Geschäftsführerin ausgeübt. Siehe hierzu die Website der Stiftung Kunstfonds.

Der BVDG prognostizierte, dass im Coronajahr 2020 die Umsätze der deutschen Galerien um 60 bis 100 Prozent zurückgehen würden. Unter anderem diese pessimistische Prognose bewegte die Politik dazu, zu handeln und ein Förderprogramm für Galerien sowie ein anderes für Kunstmessen aufzulegen. Die Umsatzrückgänge traten branchenweit betrachtet nicht ein. Vielmehr machten die meisten Galerien im ersten Coronajahr 2020 gute Geschäfte, einige erlebten das beste Geschäftsjahr ihres Bestehens. Wie würden Sie diese Prognose rückblickend bewerten?

Auf Anfrage des BKM zu Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020, nach den zu erwartenden Einbußen bei den Galerien, hat der BVDG einen Schätzwert von 60% angegeben. Um belastbare Werte zu ermitteln, führte der BVDG im Sommer 2020 eine Umfrage bei den Galerien durch, die einen zu erwartenden Umsatzrückgang von durchschnittlich 40% ergab. Die Ergebnisse der Umfrage flossen in die vom IFSE-Institut realisierte Galerienstudie 2020 ein, die im November 2020 auf der Website des BVDG veröffentlicht wurde.

Zwischenzeitlich gibt es aktuelle Zahlen im sog. Monitoringbericht der Bundesregierung zur Kultur- und Kreativwirtschaft, herausgegeben im Februar 2022; dieser Bericht ist auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums veröffentlicht. U.a. anderem auf Grundlage der Umsatzsteuerstatistik von Destatis (= Statistisches Bundesamt) wurde ein Umsatzrückgang im Kunstmarkt von 39 Prozent in 2020/21 gegenüber 2019 ermittelt. Damit ist unsere Einschätzung (lt. vorherigem Absatz) von maßgeblichen Instanzen bestätigt worden. Wir hängen hier ein Schaubild aus dem genannten Bericht an.

Warum bestand aus Ihrer Sicht dennoch ein Bedarf für umfassende Hilfen im Bereich der Galeristenbranche und warum beantragten Ihrer Ansicht nach zahlreiche Galerien Ihres Verbandes trotz dieser positiven Wirtschaftslage Fördergelder im Rahmen von Neustart Kultur?

Diese Frage müsste nach unserer Antwort auf die vorherige Frage Nr. 4 modifiziert werden. Gleichwohl hier zu Ihrer Information: 83% der deutschen Galerien sind klein- und mittelständische Unternehmen, von denen 58% einen Umsatz von 150.000 – 400.000 Euro und 25% 400.000 – 1.5 Mio. Euro generieren. Nur 12% der Galerien in Deutschland haben einen Umsatz über 1.5 Mio Euro und 5% einen Umsatz von über 5 Mio Euro. Bei einer Gesamtzahl von 700 professionellen Galerien entspricht das 581 Galerien, die unter 1.5 Mio Euro im Jahr erwirtschaften. Davon gehen in der Regel 50% an die Künstler:innen. Ein Umsatzrückgang von bis zu 40% bedeutete daher für den Großteil der deutschen Galerien eine Existenzgefährdung. Daraus resultierte der Hilfsbedarf.

Viele große, wirtschaftlich sehr erfolgreiche Galerien mit Millionenumsätzen wurden im Rahmen des Galerieprogramms gefördert. Wir werfen die Frage auf, warum diese Fördergelder aus dem Programm Neustart Kultur geflossen sind, ohne den tatsächlichen Bedarf der Galerien anhand der Geschäftszahlen zu prüfen und warum eine solche Bedarfsprüfung in den Fördergrundsätzen nicht zwingend vorgesehen war. Wie ist die Haltung Ihres Verbandes hierzu?

Es ist sicher richtig, dass einige marktstarke Galerien die Pandemie auch ohne Förderung aus NEUSTART KULTUR bewältigt hätten. Die Ausnahme bestätigt jedoch die Regel: Der Einbruch des Umsatzes fand nicht nur im Kunstmarkt – der in Deutschland überwiegend von Mikrounternehmen geprägt ist – sondern in fast allen anderen Sparten der Kulturwirtschaft statt (siehe Schaubild). Wir sind sicher, dass Sie in Ihren Recherchen auf den in Antwort auf Frage 4 bereits erwähnten Kulturwirtschaftsbericht der Bundesregierung gestoßen sind. Falls nicht: Siehe hier der Link. Dort vor allem Seite 32 ff., hier kurz die Zahlen wiedergegeben: Der sogenannte „EINZELHANDEL mit Kunstgegenständen“ (- also die Galerien und Händler, NICHT die Auktionshäuser -) konnte 2019, also vor der Pandemie, 727 Millionen Euro Umsatz verzeichnen. Im Jahr 2020 waren es nur noch 472 Millionen.

Neben der direkten Förderung für Galerien gibt es auch noch eine indirekte: Zehn Kunstmessen in Deutschland führen ein Förderprogramm durch, bei dem die Standmieten der ausstellenden Galerien reduziert wurden. Insgesamt sind bisher in zwei Förderrunden mindestens 12.159.311,45 Euro in die Messeförderung geflossen. Diese Gelder wurden in Form von Standmieten-Rabatten an die ausstellenden Galerien weitergereicht.

Das ist korrekt. Die Gesamtsumme war uns bisher nicht bekannt - deshalb: Vielen Dank für die Information.

Dieses Programm ist kein offizieller Bestandteil von Neustart Kultur, sondern firmiert als “Sonderförderung”. Die genaue Ausgestaltung wie etwa die Fördergrundsätze sind dementsprechend nicht öffentlich bekannt.

Hierzu wenden Sie sich bitte an die BKM oder eine der geförderten Messen. Bei Förderungen sind die Fördergrundsätze immer Bestandteil der Förderdokumente für die Verwendungsnachweise, d.h. für die spätere „Abrechnung“ bzw. Dokumentation der verauslagten Kosten an den Mittelgeber. Auch die Frankfurter und Leipziger Buchmessen wurde übrigens als Kulturwirtschaftsmesse aus pandemiebedingten Gründen durch die BKM gefördert.

Dieses Förderprogramm hat einen doppelten Effekt: Während die Galeristen bares Geld sparen, können die Messebetreiber die Zahl der Aussteller - und damit ihre Umsätze - weitgehend stabil halten. Wie bewerten Sie diese doppelte Förderung von Galeristen, die zugleich als Aussteller bei Messen auftreten?

Bei dem Galerieförderprogramm handelte es sich im Grundsatz um die Förderung der Ausstellung eines spezifischen Künstlers/ Künstlerin oder eines Projektes, der /die / das von der bewerbenden Galerie vorgeschlagen werden musste und deren künstlerische Qualität von einer Jury bewertet wurde, bevor es zur sog. „Bewilligung“ durch die Stiftung Kunstfonds kam. Nicht so bei den Kunstmessen. Hier wurden knapp zwei Handvoll Kunstmessen gefördert, die nicht nur eine Rolle als Standortfaktor spielen, sondern auch für die Anbahnung von neuen Kontakten und für die öffentliche Wahrnehmung insbesondere der zeitgenössischen künstlerischen Produktion für Galerien und Künstler wichtig sind. Ohne die Förderung hätten diese Messen NICHT stattgefunden: es hätte so wenige Anmeldungen gegeben, dass sich die Durchführung für die Veranstalter nicht gelohnt hätte. Hierzu gibt es keine Statistik, diese Erkenntnis gründet auf Erfahrungswissen aus zahllosen Gesprächen mit unseren Mitgliedern. Galerien konnten durch das Programm glücklicherweise in einer hochangespannten Lage ihr finanzielles Risiko, das immer mit einer Messteilnahme verbunden ist, minimieren. Das Messeförderprogramm kam bzw. kommt ebenfalls sowohl den Galerien also auch den Künstler:innen zugute – im Vergleich zum Galerienförderprogramm sogar sehr viel mehr Künstler:Innen, da Aussteller auf Messen nicht bloß eine, sondern regelmäßig mehrere künstlerische Positionen präsentieren. Antragstellung und Mittelzuwendung fand hier direkt zwischen Messeveranstaltern und BKM statt, also ohne Einschaltung des Kunstfonds und hier wie dort ohne Einflussnahme des BVDG auf die Höhe der Mittel bzw. die Praxis ihrer Vergabe / Bewilligung.

Die Rabatte werden pauschal gewährt. Ob eine Galerie den Rabatt wirtschaftlich braucht oder ob sie in der Lage wäre, auch die regulären Standmieten zu zahlen, wird nicht geprüft.

Nun, der Sinn von Pauschalregelungen ist ja die Pauschalierung (= Vereinfachung): Bemessungsgrundlage ist einzig die Summe der jeweils (vermieteten) Quadratmeter bzw. ihr jeweiliger Preis. Die berechneten Rabatte wurden allen Messeteilnehmern pauschal gleichermaßen gewährt - unabhängig von deren Status: ob eine Galerie ihren Sitz in Deutschland oder im Ausland hat, jung oder etabliert, wirtschaftlich stark oder schwach ist. Wer soll die wirtschaftliche Bedürftigkeit hier prüfen? Was ist der Maßstab von „wirtschaftlicher Bedürftigkeit“? Das Neustart Kultur-Programm war und ist von dem Gedanken der Ermöglichung getragen, angesichts einer ungewissen wirtschaftlichen Situation den Kulturbetrieb überhaupt aufrecht zu erhalten.

Die Messeförderung wurde bis zum 30.06.2023 verlängert. Die Durchführung dieser zweiten Förderrunde wurde laut BKM “vor dem Hintergrund weiterhin bestehender und sowohl von den Messen als auch durch den BVDG geäußerter Förderbedarfe” beschlossen. Der tatsächliche Bedarf wurde offenbar nicht geprüft. Wir werfen die Frage auf, ob eine solche Prüfung nicht sinnvoll und zumutbar gewesen wäre.  Wie ist die Haltung Ihres Verbandes hierzu?

Die Messeförderung ist Bestandteil einer umfassenden Kunst- und Kulturförderung. Dabei geht es um den Erhalt der vielfältigen Standorte und Marktplätze für Kultur in Deutschland, die in der Pandemie schwere Läsionen erlitten haben – vor allem im Bereich der unternehmergeführten Kleinstbetriebe, die – im Gegensatz zu den subventionierten Kulturinstitutionen – auf eigenes wirtschaftliches Risiko arbeiten. Davon war in der Hochzeit der Pandemie unablässig öffentlich die Rede. Will man die tatsächlichen Bedarfe im Kulturbereich prüfen, wäre es nötig, Umsatzzahlen für jedes Unternehmen zu ermitteln und eine Bedürftigkeitsschwelle festzulegen. Wer soll das ermitteln, wer bewertet die Ergebnisse?

Wir haben in der Vergangenheit viel Arbeit investiert, belastbare Zahlen für den Galerienbereich zu ermitteln. Siehe unsere Galerienstudie 2020 und 2013.

Die Zahlen im „Spartenbericht Bildende Kunst“ des Statistischen Bundesamtes sind zu unspezifisch, da sie in unserem Bereich (Handel mit originaler Kunst, Einzelstücken) z.B. auch die Umsatzzahlen von Museumsshops, Souvenir- und Andenkenläden einrechnen.

Wir weisen nachdrücklich darauf hin, dass die deutsche privatwirtschaftliche Filmindustrie jährlich in dreistelliger Millionenhöhe (!) gefördert wird. Weit über einhundert unternehmergeführte Buchhandlungen erhalten jährlich eine Gesamtförderung im hohen sechsstelligen Bereich; ähnliches gilt für Verlage – unabhängig von der Pandemie! Nichts dergleichen galt jemals für unternehmergeführte Galerien. Filmwirtschaft und Verlagsbranche verfügen über Verbände mit Dutzenden Mitarbeitern und Ressourcen, die eine Tiefenanalyse ihrer Märke und Teilbereiche ermöglichen. Von diesen Kapazitäten ist der BVDG weit entfernt.

Nach dem Regierungswechsel stellt der BVDG Anfragen an die neue Kulturstaatsministerin, Claudia Roth. Der Verband setzt sich unter dem Stichwort “Corona und Ukraine” dafür ein, dass die Hilfen fortgesetzt werden. Können Sie die den Bedarf für die Fortsetzung der Hilfen näher begründen?

Wir verstehen nicht, worauf sich diese Fragestellung stützt. Der BVDG setzt sich derzeit für die Wiedereinführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes ein, der mit der EU-Mehrwertsteuer-Änderungsrichtlinie jetzt möglich geworden ist. Dies ist ein Thema, dass der BVDG seit 2012 mit großem Nachdruck verfolgt.

Allerdings ist die Kulturwirtschaft schon jetzt ­– wie sämtliche Marktteilnehmer aller Branchen und Privatpersonen – von den Auswirkungen der durch den Krieg in der Ukraine ausgelösten Inflation, der Kostensteigerungen und der diversen Engpässe betroffen. Ebenso wie zu Beginn der Pandemie wissen wir nicht, was uns erwartet, haben allerdings im Zusammenhang eines Betroffenheitspapieres der Koalition der Kultur- und Kreativwirtschaft bereits einige Eckpunkte gelistet. Siehe hier, Seite 5. Sollte es hier Hilfsmaßnahmen geben, werden wir uns selbstverständlich abermals dafür einsetzen, dass Galerien adäquat berücksichtigt werden.

BVDG, 14. November 2022

 

BVDG auf der ART COLOGNE 2022