Der "Entwurf eines Gesetzes zur erleichterten Durchsetzung der Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut" – kurz: NS-Raubkunstgesetz – wurde 2024 drei Mal in Ausschüssen des Deutschen Bundestages debattiert. Zu Wort kamen Beamte der federführenden Ministerien (Kultur und Justiz), Abgeordnete und Sachverständige. Der Gesetzentwurf wurde als vollkommen unzulänglich abgelehnt. Ein Kommentar von Birgit Maria Sturm.