Rektorin/ Rektor der Kunstakademie Karlsruhe

Beschreibung: 

Zum 1. Oktober 2027 ist an der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe die Position der Rektorin / des Rektors (m/w/d) für eine Amtszeit von sechs bis acht Jahren zu besetzen. Eine Wiederwahl ist möglich.

Die Position als Rektorin bzw. als Rektor schließt alle wesentlichen Leitungsaufgaben einer modernen Kunsthochschule ein. Es handelt sich dabei um strategische Entwicklungen der Kunstakademie, die kontinuierliche inhaltliche Gestaltung und den Ausbau der Lehrangebote. Die Rektorin bzw. der Rektor vertritt die Hochschule nach außen, ist Vorsitzende bzw. Vorsitzender des Rektorats, des Senats sowie seiner Ausschüsse und pflegt die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Hochschulrat. Ihre bzw. seine Stellung, Aufgaben und Befugnisse ergeben sich insbesondere aus den §§ 16 und 17 des Landeshochschulgesetzes.

Angaben zum Unternehmen
Unternehmen
Staatliche Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe
Ansprechpartner
Geschäftsstelle Findungskommission
Adressdaten
Reinhold-Frank-Straße 67
 
D
76133
Karlsruhe
Telefon
E-Mail
geschaeftsstelle-findungskommission@kunstakademie-karlsruhe.de
Angaben zur ausgeschriebenen Stelle
Stellentyp
Vollzeit
Antrittstermin
01.10.2027
Besondere Anforderungen

Wir suchen eine engagierte Führungspersönlichkeit mit strategischen, analytischen und konzeptionellen Fähigkeiten, die die Entwicklung der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe konstruktiv mitgestaltet. Affinität für die Bildende Kunst sowie für die Studien- und Arbeitspraxen einer Kunstakademie sind vorteilhaft. Eine reflektierte Kenntnis der aktuellen künstlerischen, kunstwissenschaftlichen, kulturpolitischen und gesellschaftlichen Diskurse ist wünschenswert.
Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie ausgeprägtes Geschick im Zusammenwirken mit den unterschiedlichen Gremien, Interessenvertretungen und Partnern innerhalb wie außerhalb der Kunstakademie runden Ihr Profil ab.

Zur Rektorin bzw. zum Rektor kann bestellt werden, wer der Hochschule hauptberuflich als Professorin bzw. Professor angehört oder wer eine abgeschlossene Hochschulausbildung besitzt und aufgrund einer mehrjährigen leitenden beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Kunst, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege, erwarten lässt, dass sie bzw. er den Aufgaben des Amtes gewachsen ist. Der jetzige Stelleninhaber strebt keine weitere Amtszeit an.

Anlagen