Rektorin/ Rektor der Kunstakademie Karlsruhe
Zum 1. Oktober 2027 ist an der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe die Position der Rektorin / des Rektors (m/w/d) für eine Amtszeit von sechs bis acht Jahren zu besetzen. Eine Wiederwahl ist möglich.
Die Position als Rektorin bzw. als Rektor schließt alle wesentlichen Leitungsaufgaben einer modernen Kunsthochschule ein. Es handelt sich dabei um strategische Entwicklungen der Kunstakademie, die kontinuierliche inhaltliche Gestaltung und den Ausbau der Lehrangebote. Die Rektorin bzw. der Rektor vertritt die Hochschule nach außen, ist Vorsitzende bzw. Vorsitzender des Rektorats, des Senats sowie seiner Ausschüsse und pflegt die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Hochschulrat. Ihre bzw. seine Stellung, Aufgaben und Befugnisse ergeben sich insbesondere aus den §§ 16 und 17 des Landeshochschulgesetzes.
| Angaben zum Unternehmen | |
| Unternehmen | Staatliche Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe |
| Ansprechpartner | Geschäftsstelle Findungskommission |
| Adressdaten | Reinhold-Frank-Straße 67 |
D 76133 Karlsruhe |
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| Telefon | |
| geschaeftsstelle-findungskommission@kunstakademie-karlsruhe.de |
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| Angaben zur ausgeschriebenen Stelle | |
| Stellentyp | Vollzeit |
| Antrittstermin | 01.10.2027 |
Besondere Anforderungen |
Wir suchen eine engagierte Führungspersönlichkeit mit strategischen, analytischen und konzeptionellen Fähigkeiten, die die Entwicklung der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe konstruktiv mitgestaltet. Affinität für die Bildende Kunst sowie für die Studien- und Arbeitspraxen einer Kunstakademie sind vorteilhaft. Eine reflektierte Kenntnis der aktuellen künstlerischen, kunstwissenschaftlichen, kulturpolitischen und gesellschaftlichen Diskurse ist wünschenswert. Zur Rektorin bzw. zum Rektor kann bestellt werden, wer der Hochschule hauptberuflich als Professorin bzw. Professor angehört oder wer eine abgeschlossene Hochschulausbildung besitzt und aufgrund einer mehrjährigen leitenden beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Kunst, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege, erwarten lässt, dass sie bzw. er den Aufgaben des Amtes gewachsen ist. Der jetzige Stelleninhaber strebt keine weitere Amtszeit an. |
| Anlagen | |


