25.09.2016 | Birgit Maria Sturm: Aspekte der Novellierung des Kulturgutschutzes

Der Artikel fokussiert die erheblichen Problemzonen für den Handel und private Kunstsammler, die bei den Lobpreisungen des neuen Kulturgutschutzes von der Politik zumeist ausgeblendet werden und berichtet auch von einigen absonderlichen Begleiterscheinungen, mit denen der BVDG und seine Mitstreiter im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens konfrontiert waren.

Am 6. August 2016 trat das Kulturgutschutzgesetz in Kraft. Im Vorfeld wurden nicht nur aus Kreisen der Betroffenen ebenso heftige wie sachliche Einwände gegenüber dem verantwortlichen Ressort der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien formuliert. Auch in den Medien gab es - wie selten zu einem kulturpolitischen Thema -  eine Flut an Beiträgen, die sich überwiegend kritisch mit der Novelle befassten. Selbst im parlamentarischen Verfahren und insbesondere in der Phase der Verabschiedung durch den Bundesrat haben Parlamentarier und gewichtige Bundesländer Einsprüche erhoben und Nachbesserungen gefordert, die nach mehreren Überarbeitungen in das Gesetzeswerk eingeflossen sind. 

Grundsätzliche Neuerungen wie die Anmeldepflicht hochkarätiger Kunstwerke im EU-Binnenmarkt werden als Kontrollprogramm entlarvt, dass sich politisch durch eine Ideologisierung „national wertvollen Kulturgutes“ durchsetzen liess. Ganz ähnlich verhält es sich mit den neuen Einfuhrregeln, zu deren Legitimation die fatale Behauptung in die Welt gesetzt wurde, Deutschland sei zentraler Umschlagplatz illegal verbrachten Kulturgutes. Da der BVDG als Mitbegründer des „Aktionsbündnisses Kulturgutschutz“ das Gesetzgebungsverfahren in unmittelbarer Nähe erlebt hat, werden in dem Beitrag auch bislang weniger bekannte Aspekte zur Vorgeschichte sowie zu kommunikativen und kulturpolitischen Begleitumständen in den Blick genommen.

Seleukos II. 246-226 v. Chr. Courtesy Ulrich Künker, Osnabrück