23.03.2021 | VERLÄNGERT!! Förderprogramm „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen"

Mit der zweiten Auflage des NEUSTART-Galerienförderprogramms ist die Beantragung von Förderung für „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen“ möglich. Das Programm wurde nun bis zum 30.06.2021 verlängert.

Neben dem spezifischen NEUSTART-Galerienförderprogramm bietet das NEUSTART Förderprogramm für „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen“ den Akteuren im Kunstmarkt eine weitere Hilfe in der äußerst schwierigen Covid-19-Zeit.

Die Mittel hierfür werden aus einem Sonderetat der Beauftragten für Kultur und Medien bereitgestellt.

Worum geht es bei dem NEUSTART Förderprogramm für „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen“?

Kultureinrichtungen sollen bei der Umsetzung von nachhaltigen Schutzmaßnahmen gegen Ansteckungsgefahren (insbesondere gegen SARS-CoV-2-Viren) unterstützt werden. Zu diesem Zweck werden investive Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen sowohl in öffentlich zugänglichen Bereichen (z.B. Ausstellungsräumen) als auch in nicht-öffentlichen Bereichen (z.B. Büros) gefördert.

Dazu zählen z.B. Einbauten von Schutzvorrichtungen (Schutzscheiben in Empfangsbereichen und an Arbeitsplätzen usw.), die Modernisierung von sanitären Einrichtungen, Klima- bzw. Belüftungssysteme, Filteranlagen und Desinfektionsausstattung sowie die pandemiebedingte Veränderung von Nutzflächen. Außerdem werden Maßnahmen des betrieblichen Ausbaus von IT-Infrastruktur (z.B. Laptops für „mobiles Arbeiten“, Telefon- und Videokonferenztechnik, digitale Präsentationstechnik) gefördert.

Pro Kultureinrichtung können förderfähige Maßnahmen von 5.000 bis 100.000 Euro gewährt werden. Dabei ist ein Eigenanteil von 10% zu erbringen. In einem Förderantrag können mehrere Maßnahmen kombiniert werden.

Zur Umsetzung dieses speziellen Förderprogramms für Umbaumaßnahmen und IT-Infrastruktur wurde der DVA - Deutsche Verband für Archäologie betraut.

Die NEUE Antragsfrist endet am 30. Juni 2021.

Die Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet; sie werden vom DVA auf Korrektheit und Übereinstimmung mit den Fördergrundsätzen geprüft; eine Jury gibt es nicht. Bereits getätigte oder beauftragte Investitionen sind nicht zulässig.

Zum Online-Antrag geht es hier.

Das Förderprogramm richtet sich an Kultureinrichtungen bzw. „Ausstellungshäuser“, die ihre Einnahmen zu mehr als 50 Prozent selbst erwirtschaften. Dazu zählen auch Galerien – auch wenn sie nicht explizit genannt werden.

Ein Antrag zum pandemiebedingten Investitionsförderprogramm kann unabhängig vom bzw. zusätzlich zum NEUSTART Galerienförderprogramm gestellt werden.

Interessenten sollten vor der Antragstellung die unten eingestellten Informationen gründlich lesen. Diese finden sich selbstverständlich auch auf der Homepage des DVA, wo die Anträge gestellt werden können.
- Fördergrundsätze
- FAQs
- Checkliste

ACHTUNG: Das pandemiebedingte Investitionsförderprogramm besteht aus mehreren Teilen. Antragsteller aus dem Kunstmarkt müssen nach der Registrierung darauf achten, folgendes Feld anzukreuzen: „Wir gehören zum Kreis der antragsberechtigten Kultureinrichtungen im Förderbereich … Ausstellungshäuser … ."

Weitere Fragen zu Details beantwortet der DVA – Deutscher Verband für Archäologie.

Kontakt DVA
Telefon: 030-2589 4443
kontakt-dva@museen-neustartkultur.de
Mo. bis Do. 10-12 und 14-16 Uhr, Fr. 10-13 Uhr
Projektkoordination: Diana Nitzschke

NEUSTART KULTUR - Rettungs- und Zukunftsprogramm für den Kultur- und Medienbereich