24.03.2021 | DESTATIS - Spartenbericht Bildende Kunst 2021

Mit dem Spartenbericht Bildende Kunst hat sich das Statistische Bundesamt erstmals dem Kunstmarkt mit einer umfassenden Datenrecherche gewidmet. Der Bericht liefert die Zahlen, die eine fundierte Zustandserfassung der Kulturbranche dringend benötigt. Das ist prima!

Der Spartenbericht Bildende Kunst enthält Kennzahlen und Indikatoren zur Bildenden Kunst, hier vor allem in Bezug auf die Kunstproduktion sowie zur Kunstvermittlung, dem Kunsthandel und zum Bereich Design. Der Bericht liefert unter anderem Daten zur Anzahl der Erwerbstätigen in den genannten Bereichen sowie zu deren Zusammensetzung nach soziodemografischen Merkmalen. Ermöglicht wurde die umfassende Datenrecherche und -aufbereitung durch die Zusammenarbeit des Statistischen Bundesamtes mit Verbänden und Institutionen aus der Bildenden Kunst sowie dem Design. Der Spartenbericht wurde im Rahmen des Projektes „Bundesweite Kulturstatistik“ im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) sowie der Kultusministerkonferenz (KMK) erstellt.

 

Ergänzende Erläuterung

Der BVDG ist sehr erfreut, dass das Statistische Bundesamt diesen Bericht herausgegeben hat.
Jedoch haben alle Erhebungen zu Zahlen im Kunstmarkt ihre Eigenheiten. So auch der Spartenbericht Bildende Kunst, der auf Seite 9 einen Gesamtumsatz von 4,2 Milliarden Euro im deutschen Kunstmarkt konstatiert. Diese Zahl wurde jüngst mehrfach in den Medien zitiert. Dabei ist jedoch zu beachten, dass sich diese Zahl auf 2015 bezieht.

Außerdem beinhalten die 4,2 Milliarden Euro bestimmte Produktgruppen, die der BVDG nicht als kunstmarktspezifisch einschätzt.

Wir zitieren im Folgenden aus einer Antwort von Destatis auf unseren Wunsch, diese Zahl genauer zu erläutern (vom 26. Februar 2021):

"Datenbasis des genannten Punktes auf S. 9 ist die Umsatzsteuerstatistik … . In dem genannten Wirtschaftszweig "Einzelhandel mit Kunstgegenständen, Bildern, kunstgewerblichen Erzeugnissen, Briefmarken, Münzen und Geschenkartikeln" sind alle Umsatzsteuerpflichtigen enthalten, die Einzelhandel mit Andenken, kunstgewerblichen Erzeugnissen und Devotionalien und mit Sammlerbriefmarken und -münzen betreiben sowie Einzelhandelsleistungen kommerzieller Kunstgalerien. Künstlerinnen und Künstler, die direkt aus Ihrem Atelier heraus verkaufen sind enthalten, insofern sie umsatzsteuerpflichtig sind. …“

Devotionalien, Kunstgewerbe und Briefmarken zählen aus Sicht des BVDG nicht zum Kunstmarkt im engeren Sinne. Es ist Destatis derzeit jedoch nicht möglich, hier genauere Eingrenzungen vorzunehmen.

Den Destatis Spartenbericht Bildende Kunst 2021 können Sie hier herunterladen. 

Ergänzend verweisen wir außerdem auf die Galerienstudie 2020. Sie entstand in Zusammenarbeit mit Hergen Wöbken vom Institut für Strategieentwicklung (IFSE), Berlin, und dem BVDG und steht auf der Website des IFSE zum Download bereit:
https://ifse.de/Pdf/IFSE_BVDG_Galerienstudie_2020.pdf 

 

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