30.11.2012 | Kulturstaatsminister Bernd Neumann anlässlich der Konferenz „Schafft Kunst neues Handeln?“

In seiner Rede ging Staatsminister Bernd Neumann auf die wirtschaftliche Lage der Kulturschaffenden ein und sprach das Thema Mehrwertsteuersatz im Kunsthandel sowie die Zusammenarbeit mit dem BVDG an. Auszüge aus der Rede finden Sie hier.

Datum: 29.11.2012 | Café Moskau, Berlin

Ich begrüße Sie zu Ihrer Konferenz mit der Leitfrage „Schafft Kunst neues Handeln?“. Gleich zu Anfang möchte ich die Frage uneingeschränkt bejahen. Kunst gibt unverzichtbare Impulse für unsere weltoffene Gesellschaft; sie führt dazu, dass Menschen ihr Handeln immer wieder hinterfragen und neu justieren. Ja, gerade aus den Bereichen Kunst und Kultur – und zwar nicht nur der Literatur, sondern aus allen Genres – ist fast immer der Veränderungsimpuls entstanden, der die Gesellschaften in aller Welt weiterentwickelt hat – insbesondere im Hinblick auf Toleranz, Offenheit und Demokratie.

Die Aufgabe der Politik kann es nicht sein, innerhalb dieses Prozesses, Mitspieler, ja vielleicht sogar auch inhaltlicher Gestalter zu sein, auf künstlerische Prozesse Einfluss zu nehmen – im Gegenteil: Kunst und Kultur sollten frei sein von inhaltlicher Einflussnahme durch Staat und Politik. Die Aufgabe der Politik ist es, möglichst gute Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen Kunst und Kultur optimal gedeihen können. Darin habe ich seit Beginn meiner Tätigkeit als Kulturstaatsminister meine Hauptaufgabe gesehen und – wenn ich das einmal so unbescheiden hier sagen darf – in meiner mittlerweile 7-jährigen Amtszeit einiges erreicht. Zum Thema Rahmenbedingungen gehört auch die Unterstützung der für die Kultur wichtigen Arbeit des Bundesverbandes Deutscher Galerien und Kunsthändler.

Ich habe bewusst die Schirmherrschaft dieses Kongresses zum Thema „Schafft Kunst neues Handeln?“ übernommen. Mein Haus beteiligt sich auch finanziell an dieser Veranstaltung. Die Themen Ihres Kongresses sind ausgerichtet auf Inhalte, die sich nicht allein auf ökonomische Aspekte reduzieren lassen. Denn – und da gebe ich dem Verband vollkommen Recht – Galerien haben weit über den Kunstmarktbereich hinaus eine wichtige gesellschaftliche und bildungspolitische Funktion.

Ohne einen florierenden Kunstmarkt, ohne wettbewerbsfähige Galerien wären die Künstler in ihrer Existenz bedroht und die kulturelle Vielfalt in unserem Land nicht aufrecht zu erhalten. Der Bundesverband deutscher Galerien und Kunsthändler macht dies immer wieder deutlich, unter anderem durch die Förderkojen „New Positions“ auf der Art Cologne, die der Bund seit nunmehr 30 Jahren mitfinanziert, oder das Zentralarchiv des internationalen Kunsthandels, das auch durch den Bund unterstützt wird.

Im Sommer des vergangenen Jahres hatte ich, unter tatkräftiger Mitwirkung des Verbandes, einen großen Kreis von Galeristen und Künstler aus Deutschland in das Bundeskanzleramt zu einem Gedankenaustausch eingeladen. In den Gesprächen ist mir erneut deutlich geworden, welchen hohen Anteil Galerien an der lebhaften, innovativen und besonders kreativen Kunstlandschaft in Deutschland haben. Sie investieren Arbeit, Zeit und Geld, um einen jungen Künstler auf dem Markt zu etablieren, und sie tragen nicht selten wesentlich zur Stadtentwicklung bei, wie man auch hier in Berlin sehen kann. Nicht zuletzt sind Galerien immer stärker die einzigen Orte, die zum „Nulltarif“ die Möglichkeit bieten, sich in Zeiten immer kleiner werdender – beziehungsweise gänzlich verschwindender – Ankaufsetats der Museen mit aktueller zeitgenössischer Kunst zu beschäftigen.

Für diese Leistungen möchte ich dem Bundesverband deutscher Galerien und Kunsthändler– stellvertretend für die Galeristen in Deutschland – an dieser Stelle einmal ausdrücklich danken!

Meine Damen und Herren, der Kunsthandel hat eine lange Geschichte. Ich möchte nicht sagen, er ist das älteste Gewerbe der Welt, aber vielleicht das zweitälteste. Seit Menschen Kunst schaffen, gibt es dafür auch einen Markt, wobei der Kunstmarkt, wie wir ihn heute kennen, eine originäre Errungenschaft des Bürgertums ist. Mäzenatentum und Liebe zur Kunst bilden bis heute die Grundlagen der großen Museen, Kunstvereine und Sammlungen in unseren Städten. Nach dem Kulturbruch durch die nationalsozialistischen Verfolgungen, die den deutschen Kunsthandel fast völlig zum Erliegen brachten, hatte der Kunsthandel in der Nachkriegszeit einen mühsamen und späten Neubeginn. Dies gilt für die Bundesrepublik ebenso wie für die DDR, wenn auch unter anderen Bedingungen. Es fehlten nicht nur die Galerien, sondern auch das Interesse breiter Teile der Bevölkerung an zeitgenössischer Kunst. Im Westen kam der ersten „documenta“ im Jahr 1955 eine große Bedeutung zu. Sie eröffnete erstmals wieder die Möglichkeit, sich mit aktuellen zeitgenössischen Werken zu beschäftigen. Diese Funktion hat die „documenta“ bis heute beibehalten, und deswegen beteiligt sich der Bund auch an dieser international wichtigsten Kunstausstellung der Welt – in diesem Jahr mit
4 Millionen Euro.

1967 war dann die Zeit reif für den ersten Kunstmarkt in Köln. Mittlerweile ist ein dichtes Netz von Galerien, Kunsthandlungen und auch Auktionshäusern in unserem Land entstanden. Der Kunstmarkt im weitesten Sinne zählte 2010 insgesamt etwa 19.200 Beschäftigte. Sie sind tätig in Galerien und Auktionshäusern, Museumshops und dem Handel mit Antiquitäten. Im gleichen Jahr erwirtschaftete der Kunstmarkt ein Umsatzvolumen von schätzungsweise 2,3 Milliarden Euro, rund ein Drittel davon erzielen die Galerien. Mittlerweile ist also ein wichtiger Wirtschaftsfaktor entstanden.

(...)
Es ist also deutlich, dass wir die Rahmenbedingungen kontinuierlich weiter verbessern müssen. Hierzu gehört auch die „Sammlung zeitgenössischer Kunst der Bundesrepublik Deutschland“, deren Werke ausschließlich bei Galerien auf Kunstmessen angekauft werden. Uns ist bewusst, dass es Arbeit, Zeit und Geld erfordert, einen jungen Künstler, eine junge Künstlerin auf dem Markt zu etablieren. Mit unserem Kaufverhalten wollen wir dieser Tatsache Rechnung tragen. Deutschland verfügt über einen florierenden, interessanten und potenten Kunstmarkt. Dieser setzt jedoch nicht zuletzt vernünftige steuerrechtliche Rahmenbedingungen voraus. Hier hat ein Thema Ihre Branche in den letzten Monaten in besonderem Maße beschäftigt.

Nach dem deutschen Umsatzsteuerrecht wurde die Lieferung von Kunstgegenständen und sogenannten Sammlungsstücken – also etwa Münzen – bislang regelmäßig mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 % besteuert. Diese regelmäßige Anwendung des ermäßigten Satzes im Kunsthandel verstößt leider schon seit Jahren eindeutig gegen europäisches Recht. Danach sind Kunstlieferungen grundsätzlich mit dem Regel-Satz zu besteuern, der in Deutschland bei 19 % liegt. Nachdem die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet und schließlich gar mit Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gedroht hatte, wurde eine Anpassung des deutschen an das europäische Recht unumgänglich. Ich habe in den letzten Monaten dafür gekämpft, diese notwendige Rechtsanpassung für den Kunsthandel möglichst kostenneutral zu gestalten. Vor diesem Hintergrund ist die vom Bundestag beschlossene Neuregelung ein großer Erfolg. Ich denke, wir haben damit eine vernünftige Lösung für den bedeutenden deutschen Kunstmarkt gefunden. Zunächst ist erfreulich, dass der europarechtliche Rahmen vollständig ausgeschöpft wird. Dies bedeutet, dass der ermäßigte Satz in folgenden Fällen erhalten bleibt: bei der Einfuhr von Kunstgegenständen aus Nicht-EU-Staaten, beim Erwerb vom Urheber oder dessen Rechtsnachfolger sowie bei bestimmten Gelegenheitsverkäufen.

Daneben konnte nach schwierigen Verhandlungen erreicht werden, dass eine Pauschale bei der sogenannten Differenzbesteuerung eingeführt wird. Bei der optional im Kunsthandel auch bisher schon anwendbaren Differenzbesteuerung wird nicht wie normalerweise im Umsatzsteuerrecht der volle Verkaufspreis, sondern lediglich die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis besteuert. Wegen der Besonderheiten im Kunsthandel, insbesondere bei Verkäufen über Galerien soll der Umsatzsteuerbemessung hierbei künftig eine pauschale Marge von 30 % zugrunde gelegt werden können, wenn der Einkaufspreis nicht ermittelbar ist. Dies bedeutet für den Kunsthandel einen substantiellen Ausgleich für den partiellen Wegfall des ermäßigten Satzes. Insoweit werden sich die umsatzsteuerrechtlichen Rahmenbedingungen für den deutschen Kunstmarkt mit denen in Frankreich vergleichen lassen. Dort gilt eine sehr ähnliche Regelung.

Ich habe mich massiv für diese Regelung eingesetzt, weil es um die Existenz- und Wettbewerbsfähigkeit der Galerien und des Kunsthandels in Deutschland ging. Ich freue mich, dass die Veränderung erst zum 1.Januar 2014 in Kraft tritt. Der Branche wird so ermöglicht, ihre Abläufe mit entsprechend großzügigem Vorlauf umzustellen. Meine Damen und Herren, Sie sehen, wir stehen an Ihrer Seite. Ich glaube, dass wir gemeinsam dieses Mehrwertsteuer Problem konstruktiv angegangen sind und wir alle mit dem Ergebnis zufrieden sein können.

Ohne die Unterstützung und die zahlreichen Anregungen von Seiten des BVDG hätten wir dieses positive Ergebnis nicht erzielen können. Stellvertretend für alle, die sich in dieser Frage engagiert haben, möchte ich zwei Personen nennen: Herr Friese und Frau Sturm – und hier spreche ich sicher im Namen aller – dafür herzlichen Dank!

Für die heutige Veranstaltung wünsche ich Ihnen spannende Diskussionen und einen lebhaften Gedankenaustausch. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

 
Kunstmarktkonferenz 29.11.2012. Rede von Bernd Neumann. Courtesy FAF