25.04.2012 | 7 Prozent - mehr als nur ein Satz
- auch wenn sich das Einknicken der Bundesregierung gegenüber den Drohungen der EU abzuzeichnen beginnt. Wir fordern weiterhin, dass sich die EU Gesetzgebung den Erfordernissen des europäischen Kunstmarkts anpassen, und die implizierte direkte Kulturförderung durch eine ermäßigte Mehrwertsteuer auch die bildende Kunst umfassen muss.
Bitte lesen Sie die gerade erschienenen Artikel hier im Anhang: "7 Prozent - mehr als nur ein Satz" von Klaus Gerrit Friese sowie die Artikel von Peter Raue, Rechtsanwalt und Justiziar des BVDG, und Friedhelm Unverdorben, Rechtsanwalt und Steuerberater, sowie von Werner Schaub, Vorsitzender des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler.
Beachten Sie die Gemeinsame Stellungnahme zur Erhaltung der ermäßigten Mehrwertsteuer. Auf Initiative des BVDG haben die zehn wichtigsten Kunstvereinigungen diese Stellungnahme mit unterzeichnet, darunter der Deutsche Museumsbund. Damit sagt die deutsche Kunstszene Ja zu 7 Prozent.
Anhang: puk Politik und Kultur. Zeitung des Deutschen Kulturrates 03/2012 • Mai/Juni 2012, S. 10-11:
Klaus Gerrit Friese, 7 Prozent - mehr als nur ein Satz. Die reduzierte Umsatzsteuer für die Bildende Kunst hat sich seit Jahrzehnten bewährt. Für die Kultur insgesamt ist sie das denkbar effektivste Förderinstrument. S.11.
Peter Raue und Friedhelm Unverdorben, Arbeit von Galerien wird verkannt. Zur Forderung der EU-Kommission nach einer Abschaffung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für den deutschen Kunsthandel. S. 10.
Werner Schaub, Die Kunst braucht einen Rettungsschirm. Die Mehrwertsteuererhebung für Bildende Kunst verstößt gegen die ratifizierte UNESCO-Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt. S. 11.