29.02.2012 | Klares NEIN gegen die Regulierungswut der EU-Kommission
Zur Pressemitteilung der EU-Kommission vom 27.02.2012
In dieser Mitteilung fordert die Kommission den regulären Steuersatz von 19% für den deutschen Kunsthandel: künftig soll für Kunst der bisher reduzierte Steuersatz von 7 Prozent nicht mehr gelten. Folge Deutschland diesen Forderungen nicht binnen zwei Monaten, drohe eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg.
Der reduzierte Mehrwertsteuersatz ist eine der wichtigsten ökonomischen Grundlagen der Galeriearbeit. Die Vermittlung von bildender Kunst ist ein Kulturauftrag ersten Ranges und stellt jede Galerie vor große Herausforderungen.
Der BVDG fordert die Aufnahme von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken in den Katalog der einem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Kulturgüter – gleichberechtigt zu Literatur- und Musikprodukten! Der BVDG fordert den Einsatz der deutschen Kultur- und Wirtschaftspolitik zum Erhalt des Steuerprivilegs – als deutsche kulturpolitische Maßnahme zur Sicherung der kulturellen Vielfalt in der EU.
Lesen Sie die Stellungnahme des BVDG.
Die ermäßigte Mehrwertsteuer hat sich in Deutschland seit Jahrzehnten als kulturpolitisch sinnvoll erwiesen. Sie trägt direkt dazu bei, dass sich Kultur hierzulande in all ihren Spielarten entfalten kann und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich ist. Das wissen vor allem diejenigen, die mit großem persönlichem Engagement und hohem wirtschaftlichen Risiko Kulturgüter vermitteln: Die Buchverlage, die Konzertveranstalter und die Galerien.
Nun fordert die EU-Kommission bei Androhung eines Vertragsverletzungsverfahrens die Anhebung der Mehrwertsteuer für Kunstgegenstände und Sammlungsstücke von 7 auf 19 Prozent und nimmt damit eine Havarie des deutschen Kunstmarkts in Kauf.
Die ermäßigte Mehrwertsteuer ist ein Instrument zur Stabilisierung des deutschen Kunstmarkts, der von schwierigen wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen belastet ist. Dieser Aspekt war bisher Leitlinie der deutschen Kulturpolitik. Diese muss sich umgehend dafür einsetzen, dass Bildende Kunst wieder in die Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU aufgenommen wird.
Für den Staatshaushalt bedeutet der drastische Anstieg der Steuer keine bedeutende Mehreinnahme. Für Institutionen und Museen verteuert sich der Kunsterwerb erheblich. Für Künstler und ihre Vermarkter ist der entsprechende Verlust hingegen existenzbedrohend und nicht zu kompensieren. Es droht die Verlagerung von Umsätzen in Länder, in denen bessere Voraussetzungen für die Kunstvermittlung gegeben sind.
Galerien leisten für und mit ihren Künstlern elementare Kulturarbeit. Ausstellungen organisieren, Kataloge herausgeben, Projekte konzipieren: all dies bedeutet für Galerien erhebliche Investitionen in eine individuelle, künstlerische Entwicklung, deren Ertrag nicht vorhersehbar ist – und nicht selten ausbleibt.
Der Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler dankt dem Kulturstaatsminister Bernd Neumann, sich für die Erhaltung der bestehenden fiskalischen Behandlung von Kunstwerken einzusetzen. Dies muss auch im Sinne der Kulturwirtschaftsinitiative sein, die von der Bundesregierung 2007 ins Leben gerufen worden ist.
Deutschland darf sich den Eingriff in seine kulturpolitische Identität und Hoheit durch die Finanzbürokratie der Europäischen Union mit ihren destruktiven Folgen für die Galerien- und Kunstlandschaft nicht bieten lassen.