30.09.2010 | Erhalt der reduzierten Mehrwertsteuer für Kunstwerke!
Alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien geben seit Jahren bei Befragungen des Deutschen Kulturrates zu ihren kulturpolitischen Kernthemen ein Bekenntnis zur Aufrechterhaltung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes ab. Mit guten Gründen - denn die reduzierte Umsatzsteuer ist die einzige spartenübergreifende Bundesförderung, die für Künstler und ihre Vermittler von existentieller Bedeutung ist. Dabei soll es bleiben und daran werden die Kulturschaffenden in Deutschland die Politiker messen.Die Bundesregierung darf ihre Verantwortung für eine gute Weiterentwicklung der Kunstlandschaft in Deutschland nicht aus den Augen verlieren und die Bewertung von Kunst nicht einer kulturfernen Finanzbürokratie überlassen.Mit ihrer Initiative zur Kreativwirtschaft hat die Regierung programmatische Akzente gesetzt, hinter die sie nicht durch kontraproduktive Steuergesetze zurückfallen darf. Auch in den anderen europäischen Staaten gilt für Kunstwerke die ermäßigte Umsatzsteuer – ein Alleingang in der Bundesrepublik würde zu massiven, unhaltbaren Wettbewerbsverzerrungen führen.Klaus Gerrit Friese, Vorsitzender des BVDG, sagte heute zu diesem Thema: „Kunstwerke sind einmalig. Sie existieren fast immer als Unikate und unterscheiden sich dadurch von allen anderen Kulturerzeugnissen und Waren elementar: in ihrer Produktion, in ihrer Rezeption, in ihrer Wertigkeit. Allein aus diesem Grund ist der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Kunstwerke voll gerechtfertigt.“Eine detaillierte Stellungnahme zum Thema Kunst und Mehrwertsteuer erhalten Sie beim:Bundesverband Deutscher Galerien und Editionen e.V.Birgit Maria SturmDessauer Straße 3210963 BerlinTelefon: 030-263 922 980sturm@bvdg.de