02.06.2022 | Appell an Bundessozialminister: Keine Anhebung der Künstlersozialabgabe!
Hubertus Heil verfügt als Bundessozialminister über den größten Etat: 160 Milliarden Euro. Er ist der einzige, der im Kabinett Scholz im selben Ministerium wie zuvor als Chef bleiben konnte – und er ist oberster Dienstherr der Künstlersozialkasse (KSK). Er hat sich in der Pandemie fraglos darum bemüht, dass die KSK nicht kollabierte. Denn durch den endlosen Lockdown gingen die Umsätze im Kulturbereich massiv zurück, die Versichertenbeiträge schrumpften ebenso wie die Abgaben der Vermarkter. Die Kosten für Kranken- und Rentenversicherungsträger aber blieben. Also klotzte der Minister statt zu kleckern und füllte die Löcher mit sog. „Entlastungszuschüssen": 2021 waren es 80 Mio., 2022 waren es 35 Mio. und 2023 sind nochmals 60 Mio. Euro vorgesehen. Der Abgabesatz der klammen Kulturunternehmen wurde nicht angetastet. Doch nun soll sich das Blatt wenden. Es ist durchgesickert, dass der Rotstift im Bundessozialministerium spitzer wird und aus den bisherigen 4,2 Prozent Künstlersozialabgabe ab 2023 runde 5 Prozent werden sollen.
Dagegen wehren sich die Vertreter der Kulturwirtschaft im Beirat der Künstlersozialkasse gemeinsam mit den Vertretern der Versicherten. Erstmals in der Geschichte der Künstlersozialkasse gibt es eine solche Initiative. In solidarischer Geschlossenheit hat sich der KSK-Beirat – dem der BVDG für die abgabepflichtigen Galerien angehört – Ende Mai 2022 an Hubertus Heil gewandt, mit der dringenden Bitte, den aktuellen Abgabesatz von 4,2 Prozent nicht zu erhöhen:
"Aus der Pandemie entstandene Finanzlücken können durch eine Erhöhung des Abgabesatzes der KSK nicht aufgefangen werden. Unter dem zusätzlichen Druck der massiven Inflation würde sich damit im Gegenteil die Aussicht auf Erholung der Einkommen der Versicherten und der Erträge der Kulturwirtschaft verdunkeln, wodurch die Krise nicht überwunden, sondern womöglich manifest wird."
Seit Jahren steht die Forderung einer Anhebung des Bundeszuschusses im Raum. Würde die Politik – die das Sozialversicherungsprivileg freischaffender Künstler:innen parteiübergreifend fördert – endlich begreifen, dass Künstler:innen und Vermarkter:innen im selben Boot sitzen und wechselseitig aufeinander angewiesen sind, dann würde sie alles dafür tun, dass die Kulturwirtschaftsunternehmen endlich einen möglichst niedrigen, stabilen Künstlersozialabgabesatz zahlt, der sie nicht überstrapaziert und ihnen Planungssicherheit gewährt. Eventuelle Fehlbedarfe könnten durch einen flexiblen, jährlich neu angepassten Bundeszuschuss ausgeglichen werden.
Der Brief an Bundessozialminister Hubertus Heil ist nachfolgend als PDF angefügt.