26.08.2021 | NOCHMAL VERLÄNGERT!! Förderung „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen"

Im Rahmen des NEUSTART-Galerienförderprogramms ist die Beantragung von Förderung für „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen“ weiterhin möglich. Die Antragsfrist wurde nun nochmals bis zum 30.09.2021 verlängert.

Das NEUSTART Förderprogramm für „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen“ bietet den Akteuren im Kunstmarkt weiterhin die Möglichkeit der Hilfe in der schwierigen Covid-19-Zeit.

Ziel der Förderung ist es, Kultureinrichtungen bei der Umsetzung von nachhaltigen Schutzmaßnahmen gegen Ansteckungsgefahren (insbesondere gegen SARS-CoV-2-Viren) zu unterstützen. Zu diesem Zweck werden investive Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen sowohl in öffentlich zugänglichen Bereichen (z.B. Ausstellungsräumen) als auch in nicht-öffentlichen Bereichen (z.B. Büros) gefördert.

Dazu zählen z.B. Einbauten von Schutzvorrichtungen (Schutzscheiben in Empfangsbereichen und an Arbeitsplätzen usw.), die Modernisierung von sanitären Einrichtungen, Klima- bzw. Belüftungssysteme, Filteranlagen und Desinfektionsausstattung sowie die pandemiebedingte Veränderung von Nutzflächen. Außerdem werden Maßnahmen des betrieblichen Ausbaus von IT-Infrastruktur (z.B. Laptops für „mobiles Arbeiten“, Telefon- und Videokonferenztechnik, digitale Präsentationstechnik) gefördert.

Pro Kultureinrichtung können förderfähige Maßnahmen von 5.000 bis 100.000 Euro gewährt werden. Dabei ist ein Eigenanteil von 10% zu erbringen. In einem Förderantrag können mehrere Maßnahmen kombiniert werden.

Bereits geförderte Kultureinrichtungen des Programmteils „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft“ sind nicht mehr antragsberechtigt.
Schon geförderte Träger können jedoch für eine weitere Kultureinrichtung zusätzliche Anträge stellen.

Mit der Umsetzung dieses speziellen Förderprogramms für Umbaumaßnahmen und IT-Infrastruktur ist der DVA - Deutsche Verband für Archäologie betraut.

Die Antragsfrist wurde erneut verlängert und endet am 30. September 2021.

Die Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet; sie werden vom DVA auf Korrektheit und Übereinstimmung mit den Fördergrundsätzen geprüft; eine Jury gibt es nicht. Bereits getätigte oder beauftragte Investitionen sind nicht zulässig.

Zum Online-Antrag geht es hier.

Das Förderprogramm richtet sich an Kultureinrichtungen bzw. „Ausstellungshäuser“, die ihre Einnahmen zu mehr als 50 Prozent selbst erwirtschaften. Dazu zählen auch Galerien – auch wenn sie nicht explizit genannt werden.

Ein Antrag zum pandemiebedingten Investitionsförderprogramm kann unabhängig vom bzw. zusätzlich zum NEUSTART Galerienförderprogramm gestellt werden.

Interessenten sollten vor der Antragstellung die unten eingestellten Informationen gründlich lesen. Diese finden sich selbstverständlich auch auf der Homepage des DVA, wo die Anträge gestellt werden können.
- Fördergrundsätze
- FAQs
- Checkliste

ACHTUNG: Das pandemiebedingte Investitionsförderprogramm besteht aus mehreren Teilen. Antragsteller aus dem Kunstmarkt müssen nach der Registrierung darauf achten, folgendes Feld anzukreuzen: „Wir gehören zum Kreis der antragsberechtigten Kultureinrichtungen im Förderbereich … Ausstellungshäuser … ."

Weitere Fragen zu Details beantwortet der DVA – Deutscher Verband für Archäologie.

Kontakt DVA
Telefon: 030-2589 4443
kontakt-dva@museen-neustartkultur.de
Mo. bis Do. 10-12 und 14-16 Uhr, Fr. 10-13 Uhr
Projektkoordination: Diana Nitzschke