23.10.2015 | Kulturgutschutzgesetz – nicht nur der Kunstmarkt sieht rot

Seit dem Sommer läuft eine hitzig geführte und polarisierende Debatte über die Kulturgutschutz-Novelle. Der Gesetzentwurf berührt nicht nur Kunsthändler und Auktionshäuser, sondern auch Galerien und Sammler.

Tatsächlich geht es darum, dass sich die Behörden einen Überblick über hochkarätige Kunstobjekte, die sich im Handel und in Privatbesitz befinden, verschaffen wollen. Bisher standen die Ausfuhranmeldungen im europäischen Binnenmarkt zu dem Zweck „nationales Kulturgut“ ausfindig zu machen, in den Medien im Vordergrund. Nach dem Paukenschlag von Georg Baselitz wurden vor allem die Fälle Mayen Beckmann und Hasso Plattner bekannt. Doch werden unterdessen sehr viel mehr Leihgaben abgezogen oder erst gar nicht mehr gewährt. 

Verheerend in dieser Diskussion ist das Credo des Gesetzentwurfs. Begründet mit der Notwendigkeit, kulturelles Erbe vor Raub und illegalem Handel zu schützen und die Finanzierung des Terrors in Krisengebieten zu unterbinden, werden mit der KGSG-Novelle drei sehr diverse Bereiche zusammengefasst: Der Schutz nationalen Kulturgutes vor Abwanderung, die Rückführung von illegal verbrachtem Kulturgut aus Drittländern und insbesondere aus Kriegsgebieten sowie eine Verschärfung der Sorgfaltspflichten des Kunsthandels. Zwischen Künstlern, Kunsthandel und privaten Sammlern auf der einen Seite und Kunstwissenschaftlern, Archäologen und Persönlichkeiten öffentlicher Institutionen auf der anderen Seite entsteht durch das Gesetzgebungsverfahren bzw. in der öffentlichen Debatte hierüber eine immer größer werdende Kluft.

Die Kritik des BVDG richtet sich vor allem gegen die extrem verschärften Sorgfalts-, Dokumentations- und Auskunftspflichten; gegen den Versuch des Staates, durch Ausfuhrregulierung flächendeckend Kenntnis über den Transfer von Kunstobjekten zu erlangen sowie gegen die völlige Antiquiertheit des – nicht definierten – Begriffs von „nationalem Kulturgut“. Die Entliberalisierung des Kunstmarktes und seine bürokratische Überfrachtung wird zu einer massiven Einschränkung der Bewegungsfreiheit kultureller Güter insgesamt führen: das kann niemand wollen.

Nach zahllosen Gesprächen mit Medien und Institutionen, mit Kollegen, Sammlern und Fachanwälten, mit Mitarbeitern der Kulturstaatsministerin und mit ihr selbst, steht fest: Noch nie wurde ein derart kunstmarkt-, sammler- und eigentumsfeindliches, verwirrendes und widersprüchliches Gesetz geschmiedet, das zudem zahllose ungelöste Fragen der praktischen Umsetzung aufwirft und fast alle Zuständigkeiten an Landesbehörden delegiert. Das KGSG offenbart sich als ein kulturpolitisch aufgerüstetes Kunstkontrollgesetz – und sollte gänzlich verhindert werden.

Der BVDG hat mittlerweile viele namhafte Persönlichkeiten und Vereinigungen als Mitstreiter gewonnen und wird mit gebündelter Kraft an der Verhinderung eines Gesetzes arbeiten, das sich so feindlich gegenüber dem Kunstmarkt, den Privatsammlern und letztlich auch den Künstlern zeigt. Wir bitten alle Mitglieder, an der Online-Petition für den Erhalt des privaten Sammelns teilzunehmen.

 

Presseartikel und Interviews zum Kulturgutschutz seit Veröffentlichung des dritten Referentenentwurfs am 14. September 2015:

Peter Raue: Ein Gesetz aus einer anderen Zeit | Tagesspiegel, 22.10.2015

Peter Raue: Muss Deutschland seine „nationalen Kulturgüter" besonders schützen? | Deutsche Anwaltauskunft, 16.10.2015

Martin Roth: Diesen Mut muss man haben | DIE ZEIT, 15.10.2015

Cornelius Tittel: Grütters-Effekt – Sammler bringen Kunst ins Ausland | DIE WELT, 11.10.2015

Cologne Fine Art 2012 | Michael Woerner | Foto: Koelnmesse