28.07.2022 | Zweite Förderrunde für deutsche Kunstmessen

Der Deutsche Bundestag hat einer Verlängerung von NEUSTART KULTUR zugestimmt, die nun eine zweite Förderrunde für die Kunstmessen ermöglicht. Unser Dank geht an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien für die Bereitstellung entsprechender Mittel.

Vor dem Hintergrund der anhaltenden Corona-Pandemie konnten sich Ausstellerinnen und Aussteller – auch die Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausland – seit Mitte letzten Jahres auf deutschen Kunstmessen erheblich niedrigerer Standmieten als je zuvor erfreuen. Dies wurde durch eine Sonderförderung aus dem Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ermöglicht.

Wir freuen uns sehr, dass es aufgrund der Entscheidung des Deutschen Bundestages zu einer Verlängerung von NEUSTART KULTUR gekommen ist, die nun eine zweite Förderrunde für die Kunstmessen ermöglicht, und danken der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien für die Bereitstellung entsprechender Mittel.

Der Kunstbetrieb ist von den Folgen der Corona-Pandemie anhaltend betroffen. Die Einbrüche wurden durch die Absagen und Verschiebungen der Kunstmessen weltweit in den harten Coronajahren 2020 und 2021 verursacht.

Kunstmessen sind weit mehr als kommerzielle Plattformen. Sie sind unverzichtbare Orte der analogen Begegnung aller, die am Kunstgeschehen teilhaben – als Produzierende, als Vermittler, als Rezipienten, als Sammler. Hier werden Netzwerke geknüpft und gepflegt, hier findet ein intensiver Austausch statt. Kunstmessen sind Schaufenster, die für Künstlerinnen und Künstler einen Zuwachs an Bekanntheit generieren und somit das Fundament für deren wirtschaftliche Existenz und Produktivität sichern.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die erneute Förderung der deutschen Kunstmesselandschaft durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien als bedeutsame Entscheidung dar. Der BVDG konnte diese Entscheidung aktiv begleiten.

Kunstmessen, die bis Frühjahr 2023 stattfinden, können letztmalig bis spätestens 31.12.2022 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien einen Antrag auf Förderung stellen. Die Mittel müssen bis zum 30.06.2023 verausgabt werden. Die bekannten Messeveranstalter werden parallel auch noch einmal durch die BKM über die Fördermöglichkeit informiert.

Eine Besonderheit und Fördervoraussetzung ist dieses Mal, dass vor allem Anreize zur Förderung junger Künstlerinnen und Künstler sowie Initiativen zur Stärkung von Nachhaltigkeit und Diversität gesetzt werden sollen. Die konkrete Ausgestaltung obliegt dabei den Kunstmessen. Mit der Förderung wird eine Rabattierung der Standgebühren – je nach Messeveranstalter – in Höhe von bis zu 70% ermöglicht.

Wir freuen uns sehr über diesen Lichtblick in schwierigen Zeiten. Wir sehen darin nicht zuletzt eine Anerkennung der Leistung der Galerien und des Handels für die bildende Kunst und den Kulturstandort Deutschland.

 

NEUSTART KULTUR | Zweite Förderrunde für deutsche Kunstmessen