22.06.2016 | Abgabesatz KSK auf 4,8% gesenkt

Zwei Monate früher als üblich, hat Andrea Nahles den Abgabesatz für 2017 angekündigt. Er sinkt gegenüber den Vorjahren von 5,2 auf auf 4,8 Prozent.

Dies Bedeutet: Bemessungsgrundlage sind alle an Künstler, Publizisten und "kreativen Dienstleister" gezahlten Entgelte (Honorare, Verkaufsanteile etc.) - 4,8 Prozent hiervon sind von Galerien bzw. Auftraggebern an die Künstlersozialkasse abzuführen. Wir machen nochmals darauf aufmerksam, dass diese Abgabe bei Aufträgen an sog. juristischen Personen - GmbH, AG, KG, OHG - nicht anfällt. Sie sollten also darauf achten, dass zumindest Ihre Dienstleister, z.B. Webdesigner, keine Solo-Selbständigen sind. 

Die Senkung ist angesichts der Belastungen des Kunstmarktes allerdings nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Auf einer Tagung des Bundessozialministeriums wurde kürzlich deutlich, dass mit weiteren Versicherten aus der kreativ-digitalen Arbeitswelt zu rechnen ist. In diesem Zusammenhang hat sogar Angela Merkel kürzlich gefordert, dass der Begriff des Künstlers definiert werden müsste, damit "unsere Sozialsysteme nicht völlig zerfließen". Der BVDG sucht nun den Schulterschluss mit Unternehmerverbänden, um - ähnlich wie beim Kulturgutschutz - potente Mitstreiter an der Seite zu haben.

Bitte beachten Sie die "Informationsschrift" der Künstlersozialkasse für Galerien und Kunsthandel. Es ist nötig, sich an die gesetzlichen Regelungen zu halten, da anderenfalls Ordnungstrafen im Rahmen einer Betriebsprüfung drohen. Im letzten Schreiben an das Sozialministerium im Vorfeld der Nabelschau "Zukunftswerkstatt Künstlersozialversicherung" hat der BVDG abermals alle Zumutungen der Abgabe - insbesondere für ausländische bzw. nicht über die KSK versicherte Künstler - zusammengefasst.

Courtesy Sprueth Magers Berlin. Robert Therrien. Installation view 2011