13.03.2020 | JETZT! Wiedereinführung der ermäßigten Mehrwertsteuer

Zusätzlich zu den aktuell geplanten und zeitnah umzusetzenden Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung zur Stabilisierung der Unternehmen fordert der BVDG die sofortige Wiedereinführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes als primäres Instrument zur Existenzsicherung der deutschen Galerien.

Mit der Absage der ART COLOGNE im April hat der deutsche Kunstmarkt nun einen herben Schlag erlitten. Die Art Cologne ist seit über 50 Jahren das ebenso klassische wie innovative Vorbild jeder Kunstmesse und von immenser standortpolitischer Bedeutung.

Die ermäßigte Umsatzsteuer wurde 2014 infolge einer EU-Richtlinie – im ansonsten allgemein begünstigten Kulturbereich – für Kunstvermarkter abgeschafft. Der fatale Fehler der europäischen und deutschen Finanzpolitik führte in den letzten Jahren zu zahllosen Schließungen von kleineren, mittelständischen und mittlerweile auch von marktstarken Galerien in ganz Deutschland.

Galerien sind die Gatekeeper für Künstler*innen, denen sie eine möglichst nachhaltige Positionierung im Markt bieten und damit maßgeblich zu ihrer Existenzsicherung beitragen: auf eigenes wirtschaftliches Risiko und durch Investitionen, mit Leidenschaft und großem persönlichen Engagement.

Doch das ausschließlich den Künstlerinnen und Künstlern gewährte Steuerprivileg (nach wie vor: 7%) führt bei den gewerblichen Kunstvermarktern (19%) zu einer massiven Schieflage.

Es ist längst überfällig, diese Ungleichbehandlung zu beenden. Angesicht der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Umsatzeinbrüchen durch Absagen, Abbrüche oder Verschiebungen von Kunstmessen, Veranstaltungen und Ausstellungen ist eine zusätzliche wirtschaftliche Not bei Galerien entstanden.

Es gilt, weitere Dammbrüche mit unabsehbaren Folgen für die Galerien abzufedern.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien fördert inhabergeführte Verlage und Buchhandlungen sowie die Filmindustrie in großem Stil. Der Kulturwirtschaftsbereich der Galerien steht demgegenüber im Regen.

Bereits im März 2019 gab das Bundesfinanzministerium auf eine kleine parlamentarische Anfrage folgende Antwort: „Die Bundesregierung wird sich weiter auf europäischer Ebene für die umfassende ermäßigte Umsatzbesteuerung im Handel mit Kunstgegenständen einsetzen, um so in Deutschland die Rückkehr zum ermäßigten Steuersatz zu ermöglichen“.

Diese Aussage findet sich seit 2018 auch im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD.

Geschehen ist seither: Nichts.

Stattdessen wurde der deutsche Kunstmarkt in den letzten Jahren mit gesetzlichen Pflichten, Auflagen, Verordnungen und Regulierungen in einer Weise geflutet, dass die eigentliche Arbeit der Kunstvermittlung fast unterging.

JETZT IST DIE ZEIT, DIE EXISTENZ DER GALERIEN IN DEUTSCHLAND ZU SICHERN!

 

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JETZT!  Wiedereinführung der ermäßigten Mehrwertsteuer für Galerien