15.08.2014 | Kulturgutschutz: Stellungnahme der Kunsthandelsverbände

Die BKM hat die Deutschen Kunsthandelsverbände im Juli aufgefordert, schriftlich Stellung zur anstehenden Novellierung des Kulturgutschutzes in Deutschland zu nehmen.

Die Überarbeitung und Stärkung des Kulturgutschutzes in Deutschland ist als eines der wichtigsten Ziele der BKM in der laufenden Legistlaturperiode definiert und im Koalitionsvertrag wurde festgehalten, dass ein für den Kulturgutschutz kohärentes Gesetz geschaffen werden soll, um "sowohl illegal ausgeführtes Kulturgut anderer Staaten effektiv an diese zurückzugeben als auch deutsches Kulturgut besser vor Abwanderung ins Ausland zu schützen."

Der Bericht der Bundesregierung zum Status Quo des Kulturgutschutzes in Deutschland wurde als Bundestagdrucksache im April vergangenen Jahres veröffentlicht. Ergebnis des Berichts ist, dass sowohl das Kulturgutschutzgesetz von 1955 als auch das Kulturgüterrückgabegesetz von 2007 der Überarbeitung und Anpassung an internationale und EU-Standards bedürfen.

Die Stellungnahme wurde vom Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler (BVDG), dem Bundesverband Deutscher Kunstversteigerer (BDK), dem Kunsthändlerverband Deutschland (KD) und dem Verband Deutscher Antiquare (VDA) erstellt.

Die vier Verbände begrüßen es, dass die Fragen zur Novellierung des Kulturgutschutzes via Schreiben vom 14. Juli 2014 mit dem expliziten Hinweis übermittelt wurden, dass die Bundesregierung bestrebt ist, "einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, der ... den Kunsthandelsstandort Deutschland stärkt".

Diese Maßgabe sollte zwingend eingehalten werden – vor allem angesichts der Tatsache, dass für Kunstgegenstände und Sammlungsstücke im Rahmen der neuen Umsatzsteuergesetzgebung der ermäßigte Mehrwertsteuersatz abgeschafft und – entgegen der erklärten Absicht der Bundesregierung – der deutsche Kunstmarkt damit bereits über die Maßen geschädigt worden ist.

Die Antworten sind vor dem Horizont der Gewissheit verfasst, dass die Mitglieder der genannten Verbände in vorbildlicher und verantwortungsvoller Weise durch stete Marktpflege zur Erhaltung historischer Kulturgüter beitragen. Der durch Ausstellungsräume, Messeteilnahmen und Publikationen öffentlich sichtbare, spezialisierte und oftmals wissenschaftlich ambitionierte Kunsthandel trägt entscheidend dazu bei, dass die Kunstlandschaft in Deutschland prosperiert und kulturelle Werte für künftige Generationen erhalten bleiben.

Aus dieser Perspektive ist der Kunsthändler kein Gegner, sondern Garant des Kulturgutschutzes und darf somit erwarten, dass seine Arbeit durch optimale kulturpolitische, rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen weiterhin ermöglicht und gefördert wird. Dies kommt den Sammlern ebenso wie den Museen und der kulturinteressierten Öffentlichkeit zugute.

Der Kunsthändler und seine Käufer sind mehr denn je an gesicherten Zuschreibungen und Provenienzen interessiert. Hierzu bedarf es anstelle überregulierender und restriktiver Maßnahmen endlich einer durch die Kulturpolitik in die Wege geleiteten praxisorientierten Hilfestellung. Dabei ist vor allem an die seit langem geforderte Einrichtung einer unbeschränkt zugänglichen Datenbank zu denken, die alle national wertvollen Kulturgüter möglichst aller Länder mit allen erforderlichen Angaben ebenso listet wie alle geraubten oder anderweitig unrechtmäßig verbrachten Objekte, soweit diese bekannt sind.

Die Stellungnahme der Deutschen Kunsthandelsverbände haben wir als pdf-Dokument hier für Sie abgelegt.

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