18.09.2013 | Protest gegen die Erhöhung der Künstlersozialabgabe

Der Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler protestiert gegen die Erhöhung der Künstlersozialabgabe, die kürzlich durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gegeben wurde.

Galerien, Verlage, Bühnen und Konzertveranstalter zahlen seit über 30 Jahren Künstlersozialabgabe und tragen somit entscheidend zur Finanzierung der Künstlersozialkasse bei. Sie sind gesetzlich verpflichtet, zusätzlich zu den Honoraren, Gagen und sonstigen Zahlungen an Künstler, Publizisten und Kreative 4,1 Prozent an die Künstlersozialkasse abzuführen. Ab 2014 soll dieser Abgabesatz auf 5,2 Prozent ansteigen. Galerien sind besonders hart betroffen, weil sie hohe Anteile aus Werkverkäufen an bildende Künstler zahlen und die Sozialabgabe entsprechend hoch ist.

Fast alle Wirtschaftsunternehmen außerhalb des Kulturmarktes – Industrie, große Einzelhandelsketten und Dienstleister – nehmen beispielsweise für Werbung die Leistungen freischaffender Kreativer (Fotografen, Texter, Webdesigner) ausgiebig in Anspruch. Viele dieser Unternehmen haben in den letzten Jahrzehnten jedoch keine Künstlersozialabgabe abgeführt. Die Belastung wurde fast ausschließlich von kulturwirtschaftlichen Betrieben geschultert.

Erst durch eine Novellierung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) im Jahr 2007 wurde dieses mit Hilfe der Deutschen Rentenversicherung (DRV) verschärft umgesetzt: alle Unternehmen – außerhalb der längst erfassten Kulturwirtschaft – wurden endlich in die Pflicht genommen. Mit Erfolg: Durch den neuen Zufluss in Millionenhöhe in die Künstlersozialkasse konnte der Abgabesatz einige Jahre stabilisiert werden.

Seit 2012 weigert sich die Deutsche Rentenversicherung jedoch, die Prüfungen weiterhin durchzuführen. Die Folge: Es fehlt Geld. Ein skandalöser Vorgang, der von der Bundesregierung durch die Verhinderung einer weiteren Präzisierung des Künstlersozialversicherungsgesetzes zementiert wurde: Obwohl die Künstlersozialkasse von allen Fraktionen stets als unverzichtbarer Bestandteil deutscher Kulturpolitik beschworen wird, hat sich die Regierung dem Willen von Handel und Industrie gebeugt, um sie von der Abgabepflicht in Zukunft möglichst zu verschonen.

Die Künstlersozialkasse ist nicht in der Lage, die Abgabenprüfung in allen deutschen Wirtschaftsunternehmen vorzunehmen. Sie ist auf die Unterstützung der personell bestens ausgestatteten Deutschen Rentenversicherung angewiesen, die im Rahmen der allgemeinen Sozialversicherungsprüfungen sehr wohl auch die Künstlersozialabgabepflicht von Unternehmen aller Art beurteilen kann.

Der BVDG steht mit seinem Widerstand gegen die Erhöhung der Künstlersozialabgabe nicht allein. Weitere wichtige Kulturmarktverbände wie der Börsenverein des Deutschen Buchhandels oder der Deutsche Bühnenverein sowie die relevanten Vereinigungen der Künstler, Musiker und Autoren haben sich in der jüngsten Beiratsitzung der Künstlersozialkasse auf folgende Punkte geeinigt (Die Beschlüsse stehen unten zum Download bereit):

  1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, Abgabengerechtigkeit innerhalb aller Unternehmen, die künstlerische Leistungen nutzen und vermarkten, herzustellen.
  2. Die Erhöhung der Künstlersozialabgabe ab 2014 wird abgelehnt; das entstandene Defizit soll durch den Bund ausgeglichen werden.
  3. Der Haushalt der Künstlersozialkasse 2014 wird abgelehnt.

Ein weiterer Anstieg der Künstlersozialabgabe ist der Kulturwirtschaft, die ihren gesetzlichen Pflichten bisher nachgekommen ist, nicht zumutbar. Galerien leisten an der Basis durch eigene Investitionen einen entscheidenden Beitrag für die öffentliche Wahrnehmung bildender Kunst. Es ist an der Zeit, dass die Kulturpolitik ihr Verständnis von Kunstvermittlung radikal ändert und Galerien als essentielle Förderer zeitgenössischer Künstler zu schätzen lernt. Die ökonomischen Ressourcen der Galerien dürfen – auch im Sinne der Urheber – nicht weiter strapaziert werden.

Weitere Informationen:
BVDG                            
Bundesverband Deutscher
Galerien und Kunsthändler e.V.

Birgit Maria Sturm
T 030 – 263 922 981                    
sturm@bvdg.de