Galerieassistenz in Hamburg für 10h/Woche (m/w/d)
Die Galerie Mathias Güntner ist eine international ausgerichtete Galerie für zeitgenössische Kunst mit Sitz in Hamburg und Berlin. Für den Galeriestandort in Hamburg suchen wir ab Anfang/Mitte April 2024 eine/n engagierte/n und verantwortungsvolle/n Mitarbeiter/in für die administrative Assistenz und Büroorganisation für ca. 10 Stunden pro Woche. Die Bezahlung erfolgt zunächst auf Honorarnotenbasis.
Arbeitszeit: Freitag, 12-18 Uhr + Samstag, 12-15 Uhr sowie nach Vereinbarung bei Eröffnungen, sonstigen Veranstaltungen oder beim Auf- und Abbau von Ausstellungen.
Aufgabenbereiche:
- Front Desk & Vermittlung der Ausstellung und des Galerieprogramms
- Unterstützung des allgemeinen Galeriebetriebs
- Unterstützung des Teams bei der Organisation von Ausstellungseröffnungen etc.
- Praktische Assistenz beim Auf- und Abbau von Ausstellungen
- Newsletterversand
- Pflege der Datenbanken und der Website
- Social Media
Anforderungen:
- Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift
- Organisationsgeschick, Hands-on-Einstellung
- Sicherer Umgang mit Apple, Microsoft Office
- Interesse an zeitgenössischer Kunst, sicherer Umgang mit Kunstobjekten
- Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Teamfähigkeit
- Flexibilität
- Berufserfahrung wünschenswert
Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.
Bitte richte Deine Bewerbung inkl. Lebenslauf und Motivationsschreiben mit dem Betreff „Galerieassistenz Hamburg“ per E-Mail an: info@mathiasguentner.com
Bewerbungsfrist: 16. März 2024
Arbeitsbeginn: Anfang/Mitte April 2024
Angaben zum Unternehmen | |
Unternehmen | Galerie Mathias Güntner |
Ansprechpartner | Mathias Güntner |
Adressdaten | Admiralitätstraße 71 |
D 20459 Hamburg |
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Telefon | +49 179 121 60 34 |
info@mathiasguentner.com |
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Angaben zur ausgeschriebenen Stelle | |
Stellentyp | Freie Mitarbeit |
Antrittstermin | 01.04.2024 |
Besondere Anforderungen |
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Anlagen | |