Werden Sie Mitglied im BVDG!

BVDG-Mitgliederversammlung 2014 Düsseldorf. Führung Stoschek Collection Courtesy Knecht und Burster Karlsruhe. ZKM Ausstellung car culture. Objekt Pavel Schmidt. Foto Alfred Knecht.2012 Courtesy Sprueth Magers Berlin. Robert Therrien. Installation view 2011 Courtesy Galerie Klüser Muenchen. Ausstellungsinstallation 2009. Foto: Mario Gastinger Courtesy Galerie EIGEN + ART. Berlin. Ausstellungsansicht. Foto Uwe Walter Berlin. 2012

Engagieren Sie sich als Galeristin oder Galerist, als Kunsthändlerin, Kunsthändler, Editeurin oder Editeur professionell-hauptberuflich und mit höchstem Anspruch für die kommerzielle Vermittlung von bildender und/oder angewandter Kunst?

Begreifen Sie sich als politisch denkender Mensch, wollen Sie die Rahmenbedingungen des Kunsthandelns in Deutschland positiv mit beeinflussen, wollen Sie gut informiert, professionell beraten und mit Kollegen vernetzt sein?

Werden Sie Mitglied im BVDG!

Der BVDG macht möglich, was eine einzelne Unternehmerin, ein einzelner Unternehmer nicht vermag: für kunstmarktrelevante Anliegen politisches Gehör zu finden und so Rahmenbedingungen des Kunstmarkts mitzugestalten, die Wahrnehmung des Kunsthandelns und seinen Aktionsraum positiv mit zu beeinflussen und von den gesammelten Erfahrungen einer professionellen Gemeinschaft zu profitieren.

Der BVDG muss dafür möglichst viele engagierte und professionell agierende Mitglieder vereinen. Genau deshalb sind auch Ihre Stimme und Ihr Engagement gefragt!

Wenn Sie Mitglied im BVDG werden möchten, senden Sie uns eine E-Mail an: post [at] bvdg.de, oder rufen Sie direkt in unserer Berliner Geschäftsstelle an T 030 - 263 922 980.

Die wichtigsten Informationen finden Sie hier: Sie können dem BVDG als Vollmitglied und als Juniormitglied beitreten – je nachdem, wie lange Ihre Galerie, Kunsthandlung oder Edition schon am Markt ist. Der Jahresbeitrag beträgt nach Beschluss der Jahresversammlung 2023 am 18.09.2023 in Berlin für Vollmitglieder 800 € und für Junior- und Seniormitglieder 400 € pro Jahr.

Voraussetzungen für eine Vollmitgliedschaft

  1. die Galerie/der Kunsthandel/die Edition besteht seit mehr als drei Jahren und wird hauptberuflich geführt,
  2. Sie handeln mit bildender und/oder angewandter Kunst,
  3. Sie qualifizieren sich in besonderer Weise durch professionelle Ausstellungsprojekte, Messeteilnahmen, Publikationen und andere Formate kommerzieller Kunstvermittlung,
  4. Sie anerkennen die Satzung des BVDG, den Code of Ethics des BVDG und die Berufsstandsregeln der F.E.A.G.A. (The Federation of European Art Galleries Association)
  5. Die Aufnahme erfolgt auf Antrag, den mindestens zwei Bürgen unterstützen, die mindestens drei Jahre Mitglied des BVDG sind. Sie dürfen nicht dem Vorstand angehören.

Voraussetzungen für eine Junior-Mitgliedschaft

  1. Ihre Galerie/Ihr Kunsthandel/Ihre Edition wird hauptberuflich seit mehr als sechs Monaten geführt,
  2. Sie handeln mit bildender und/oder angewandter Kunst,
  3. Sie haben bereits ein oder mehrere professionelle Ausstellungsprojekte organisiert, sich auf einer Kunstmesse präsentiert oder qualifizieren sich in besonderer Weise durch andere Formen kommerzieller Kunstvermittlung,
  4. Sie anerkennen die Satzung des BVDG, den Code of Ethics des BVDG und die Berufsstandsregeln der F.E.A.G.A. (The Federation of European Art Galleries Association)
  5. Die Aufnahme erfolgt auf Antrag, den mindestens zwei Bürgen unterstützen, die mindestens drei Jahre Mitglied des BVDG sind. Sie dürfen nicht dem Vorstand angehören.

Wichtig ist: Eine Junior-Mitgliedschaft endet grundsätzlich nach dreijährigem Bestehen der Galerie/des Kunsthandels/der Edition und wandelt sich automatisch zu einer Vollmitgliedschaft.

Bitte weisen Sie die Erfüllung der Voraussetzungen bei Bewerbung durch geeignete Belege nach: Publikationen, Einladungen, Flyer zu Ausstellungen, Pressemitteilungen, Website etc.
Die Aufnahme erfolgt auf Antrag, den zwei Bürgen unterstützen, die mindestens drei Jahre Mitglied des BVDG sind. Sie dürfen nicht dem Vorstand angehören.

Das Aufnahmeverfahren

Ihre Bewerbungsunterlagen werden im Rahmen einer Vorstandssitzung gesichtet. Wenn Sie nach Vorstandsbeschluss als neues Mitglied in den BVDG aufgenommen wurden, erhalten Sie alle relevanten Informationen sowie die Zugangsdaten zum internen Bereich der BVDG-Website.

Als Mitgliedsgalerie sind Sie auf der BVDG-Website gelistet und ein Link führt direkt zu Ihrer eigenen Homepage.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!