05.07.2023 | Corona-Überbrückungshilfen auf dem Prüfstand

Die Finanzämter überprüfen derzeit die unter Corona gewährten Überbrückungshilfen für Unternehmen. Achtung: Im selben Steuerjahr erhaltene Förderungen aus dem Programm NEUSTART KULTUR gelten als Betriebseinnahmen, die den veranschlagten Umsatzrückgang für die Überbrückungshilfe schmälern.

Mehrfach berichtete die Presse über Unternehmen, von denen Überbrückungshilfen, die aufgrund coronabedingter Umsatzverluste seit 2021 redlich durch Steuerberater beantragt und gewährt wurden, nun von den Finanzämtern zurückgefordert werden. Auch der Kunstmarkt ist betroffen.

Einige Galerien hatten aus genanntem Grund Überbrückungshilfen erhalten – und zusätzlich Förderungen aus NEUSTART KULTUR. Bei den letzteren handelt es sich zwar um nicht-rückzahlbare Sondermittel, jedoch gelten sie steuerlich als Betriebseinnahmen und schmälerten daher den veranschlagten Umsatzrückgang. Es erfolgte eine Rückforderung.

Wir raten daher allen Mitgliedern, die Überbrückungshilfen in Anspruch genommen haben, mit ihren Steuerberatern Rücksprache zu halten, ob ihre NEUSTART-Förderungen (Galerienförderprogramm und Pandemiebedingtes Investitionsförderprogramm) eine ähnliche Wirkung entfaltet haben und mit Rückforderungen von Überbrückungshilfen gerechnet werden muss.

 

 

Corona-Hilfen auf dem Prüfstand | Abb.: ©Mohamed Hassan, courtesy Pixabay