Stellen / Projekte
Der 2012 seit über sieben Jahren aktive Online-Stellenmarkt des BVDG ist eine Informationsquelle zu den Job- und Karriere-Chancen im Kunstmarkt. Er gibt eine Orientierung über die zahlreichen Berufsbilder innerhalb des Kunstbetriebs.
Haben Sie eine feste Stelle oder einen kurzfristigen Job anzubieten? Sind Sie auf der Suche nach einer Tätigkeit im Kunstmarkt oder nach Mitstreitern bei einem Projekt: der Online-Stellen/Projekte - Markt des BVDG wird Ihnen weiterhelfen können. Die Palette reicht vom Geschäftsführerposten über Dienstleitungen und Praktika bis zur zeitweisen Vermietung/gemeinsamen Nutzung von Ausstellungsräumen für Projekte.
Sie können Ihr Angebot bzw. Ihr Gesuch anonymisiert unter einer Chiffre veröffentlichen.
Interessenten einer Chiffre-Anzeige kontaktieren den BVDG per Email an post@bvdg.de unter Angabe der Chiffre-Nummer. Der BVDG leitet Ihre Unterlagen/Ihre Anfrage an die gewünschte Stelle weiter. Der BVDG behandelt persönliche Angaben, Dokumente und Unterlagen streng vertraulich und speichert diese nur bis zum Abschluss der gewünschten Weiterleitung.
! Bitte prüfen Sie vor dem Absenden Ihrer Anzeige, ob ev. beigefügte Anlagen anonymisiert sind, ob persönliche Namen, Daten und Kontaktangaben gelöscht sind. Die Anzeigen sind über das Internet für jedermann einsehbar und werden von google & Co. auch nach Löschung der Anzeige zum Teil in deren Cache vorgehalten.
Bitte beachten Sie: die Angebote und Gesuche bleiben in der Regel drei Monate online. Wenn Sie eine Verlängerung dieser Laufzeit bzw. die vorzeitige Löschung Ihres Angebots wünschen, wenden Sie sich bitte an die BVDG-Geschäftsstelle post@bvdg.de oder T. 030 – 263 922 980.
Nutzungsbedingungen
Der Online-Stellen-/Projekte-Markt des BVDG dient als Plattform, die den Informationsaustausch zwischen Interessenten in allen künstlerisch orientierten Berufsfeldern und Anbietern/Projektinitiatoren verbessert. Zu diesem Zweck werden hier kostenlos Ausschreibungen von Stellen, Projekten und Dienstleistungen sowie Gesuche registriert.
Der Stellen-/Projekte-Markt des BVDG dient nicht dem Zweck der Vermittlung einer konkreten Stelle. Der BVDG weist nicht die Gelegenheit zum Abschluss einzelner Arbeitsverträge nach und erhebt keine Gebühren bei erfolgreichem Abschluss eines Arbeitsvertrages.
Angebote und Gesuche werden eigenverantwortlich von jedem Anbieter und jedem Suchenden selbst eingepflegt. Der BVDG appelliert daher an die Nutzer, sorgsam und verantwortungsvoll mit dieser Plattform umzugehen!
Der BVDG ist berechtigt, Ausschreibungen und Gesuche von seiner Website zu löschen, wenn die Inhalte der Einträge gegen Gesetze oder die guten Sitten verstoßen oder wenn sie offensichtlich unwahr sind, unseriös erscheinen oder keinerlei Bezug zum Kunstmarkt aufweisen. Der BVDG übernimmt keine Gewähr für die Inhalte der Einträge.
Hinweise zur Nutzung
Die Nutzung des Online-Stellenmarktes ist für alle Anbieter/Projektinitiatoren und für Suchende kostenlos. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eine Privatperson, eine Firma oder eine öffentliche Institution sind.
Die Einträge werden vom Anbieter/Suchenden selbst eingepflegt und online gestellt. Wir appellieren daher an jeden Nutzer, sorgsam und verantwortungsvoll mit dieser Plattform umzugehen, damit wir deren Offenheit erhalten können.
Um Ihnen bei der Eintragung Ihrer Ausschreibung bzw. Ihres Gesuchs behilflich zu sein, geben wir Ihnen mit den Formularbeschriftungen Hinweise zu notwendigen Angaben.
Ausgewählte Stellenangebote werden auch auf dem Online-Stellenmarkt des Verbandes Deutscher Kunsthistoriker e.V. www.kunsthistoriker.org veröffentlicht. Sollten Sie dies nicht wünschen, teilen Sie dies bitte mit.
Aufgrund zahlreicher Nachfragen teilen wir mit:
Bei einem Praktikum handelt es sich um eine zeitlich begrenzte Tätigkeit, die vor, neben oder nach dem Studium bzw. zwischen zwei Ausbildungsabschnitten geleistet wird. Die Vermittlung von beruflichen Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, steht im Vordergrund, nicht der reine Arbeitszweck.
Für Schüler, Auszubildende und Studenten, die ein Praktikum als Teil ihrer Ausbildung, die also ein Pflichtpraktikum absolvieren, besteht keine gesetzliche Regelung oder Verpflichtung zur Vergütung, jedoch können die Vertragspartner eine Aufwandsentschädigung für die Zeit des Praktikums vereinbaren. Im Rahmen von freiwilligen Praktika besteht laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) ein Anspruch auf eine angemessene Vergütung (§§ 26, 17 BBiG), ebenso besteht Anspruch auf Urlaub. Die Vergütung darf geringer sein, als die Vergütung für einen Mitarbeiter in ähnlicher Beschäftigung, da der Praktikant vorrangig als lernende Person beschäftigt ist.
Zu beachten ist: Steht die Erbringung von für den Betrieb des Unternehmens üblichen Arbeitsleistungen im Vordergrund, handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis und es besteht Anspruch auf eine Vergütung gem. § 611 BGB. Der "Praktikant" ist dann Arbeitnehmer und hat alle Rechte und Pflichten eines vergleichbaren Arbeitnehmers. Die Grundsätze des Arbeitsvertragsrechtes sind hier zu beachten.
Weitere Informationen finden Sie z.B. in der Broschüre „Handbuch Praktikum. Informationen für Unternehmen“ der IHK Kassel: http://www.ihk-kassel.de/solva_docs/2011_09_Handbuch.pdf
(BVDG, Juni 2012)

